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Höhergruppierung TVÖD
Amelie:
Hallo zusammen, ich hätte eine Frage an euch bezüglich einer Höhergruppierung im Tvöd (vka). Was sind die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung? Ich arbeite in der Buchhaltung und habe jetzt die kaufmännische Leitung übernommen (Jahresabschluss, Auswertungen etc.) leider habe ich keinen Hochschulabschluss sondern nur eine Ausbildung und 1 jährige Weiterbildung. Benötigt man zur Höhergruppierung auch einen Bachelorabschluss oder kann ich durch die Stelle höhergruppiert werden? Liebe Grüße
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Voraussetzung für die Höhergruppierung ist mithin, daß man eine auszuübende Tätigkeit auszuüben hat, die dazu führt, daß man in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert wird. Dabei enthalten sowohl Tätigkeitsmerkmale als auch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ggfs. Voraussetzungen in der Person. Diese sind ggfs. zu erfüllen, ansonsten findet die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe statt bzw. findet kein Eingruppierungsvorgang statt.
TVÖD 2020:
Würde bei Eingruppierung in die nächstniedrige Entgeltgruppe die Zulage zu der Entgeltgruppe gezahlt werden müssen, nach deren Tätigkeitsmerkmalen die Stelle geführt wird?
Praktisches Beispiel: Ein Verwaltungsfachangestellter (ohne A2) mit hat eine Stelle in, die die Tätigkeitsmerkmale der EG9c erfüllt. Dieser ist in die EG9b eingruppiert. Müsste dann die Zulage zur EG9c gezahlt werden?
Spid:
Sofern die Eingruppierung aus der Vorbemerkung Nr. 2 resultiert, besteht kein Anspruch auf eine Zulage.
TVÖD 2020:
Gibt es trotzdem Möglichkeiten, den Tarifbeschäftigten entweder
1. in die EG9c einzugruppieren oder
2. eine Zulage zur EG9c zu zahlen?
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