Autor Thema: Höhergruppierung TVÖD  (Read 7011 times)

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #15 am: 24.08.2021 11:58 »
Wenn sie in einer höheren Entgeltgruppe eingruppiert ist, ist sie das auch. Wenn nicht, dann nicht. Es ist in keinem der beiden Fälle erforderlich, daß jemand dazu tätig wird.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #16 am: 24.08.2021 11:58 »
Stelle / Tätigkeit: ich denke Amelie meint ihre Tätigkeit im "Job". Das wird umganssprachlich einfach als Stelle/Position etc. bezeichnet.
Also lautet die Frage, wenn sie ein Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeldgruppe erfüllt, müsste sie doch "automatisch" eine höhere Gruppe bekommen? Daran schließt sich die Frage an, warum bekommt sie diese nicht oder was kann sie tun, damit sie diese auch bekommt?
hab ich das jetzt richtig verstanden?
Wird dir Amelie nicht beantworten können, da sie sich weggetrollt hat.

Und die Fragen sind recht einfach zu beantworten:
Wer Tätigkeiten einer höhere EG übertragen bekommen hat und die Voraussetzungen in der Person erfüllt und nicht das entsprechende Entgelt überwiesen bekommt, kann dieses beim Gericht einklagen.
Vorher aber auch gerne den AG auf sein Versäumnis hinweisen und es von ihm einfordern.

qwertz

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #17 am: 25.08.2021 09:54 »
Danke. So hatte ich das auch verstanden.

Timmä

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #18 am: 30.08.2021 10:53 »
Erfahrungsbericht aus der Praxis, passend zum Thema:

Ich bin gelernter Steuerfachangestellter und habe ebenfalls eine Stelle in der Bilanzbuchhaltung (öD) angenommen.
Eingruppiert wurde ich zu Beginn in E9b/Stufe 3. Das entsprach ungefähr dem Stellenwert meiner Ausbildung.

Jetzt, nach etwa 2,5 Jahren habe ich die angespannte Personalsituation genutzt und eine Höhergruppierung in E10 mit Vorweggewährung der Stufe 4 auf Anfrage erhalten.

Ich bin damit meinen Kollegen gleichgestellt, die im Gegensatz zu mir die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter vorweisen können. Allerdings mache ich seit Anfang an die gleiche Arbeit.

Fazit: Man kann es (einfach) mal probieren, wenn der Zeitpunkt passt.

Bastel

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #19 am: 30.08.2021 10:56 »

Jetzt, nach etwa 2,5 Jahren habe ich die angespannte Personalsituation genutzt und eine Höhergruppierung in E10 mit Vorweggewährung der Stufe 4 auf Anfrage erhalten.


Dann warst du vorher unterbezahlt oder bist jetzt überbezahlt.

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #20 am: 30.08.2021 10:57 »
TB sind entsprechend ihrer nichtnur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierungs steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Kankenhäuser.

Timmä

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #21 am: 30.08.2021 10:58 »

Jetzt, nach etwa 2,5 Jahren habe ich die angespannte Personalsituation genutzt und eine Höhergruppierung in E10 mit Vorweggewährung der Stufe 4 auf Anfrage erhalten.


Dann warst du vorher unterbezahlt oder bist jetzt überbezahlt.

Vermutlich beides :)

Timmä

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #22 am: 30.08.2021 10:59 »
TB sind entsprechend ihrer nichtnur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierungs steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Kankenhäuser.

Ich arbeite in der Krankenhausverwaltung.

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #23 am: 30.08.2021 11:25 »
Das ist Dir ja unbenommen. Es sind aber nur 7,8% der kommunalen TB in diesem Bereich beschäftigt, weshalb es eine solche Vorweggewährung tariflich für deutlich über 90% nicht geben kann - und es keinen Hinweis darauf gibt, daß die TE in diesem Dienstleistungsbereich tätig ist

Timmä

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #24 am: 30.08.2021 12:29 »
Es mag sein, dass die Stufenvorweggewährung bei der Fragestellerin nicht anwendbar ist.

Die Quintessenz meines Beispiels war aber doch, dass in den meisten Fällen eben kein Spid am anderen Ende der Leitung sitzt, sondern ein Chef/eine Chefin, der/die eine Höhergruppierung einfach aus dem Bauch heraus für angebracht hält und der/die sich daher beim Betriebsrat dafür einsetzt, dass dieser sie genehmigt.

Da kann es schonmal zu einer Abweichung zwischen geschriebenem Recht und Praxis kommen, zumal die meisten Entscheider den Tarifvertrag nur bedingt im Detail kennen.

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #25 am: 30.08.2021 12:47 »
Bei der Eingruppierung kann es keinen Unterschid zwischen Recht und Praxis geben, da die tariflichen Regelungen unmittelbar wirken und TB stets eingruppiert sind und nicht durch irgenwen eingruppiert werden. Was irgendwer für angebracht hält, ist mithin unbeachtlich.

Timmä

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #26 am: 30.08.2021 13:10 »
Bei der Eingruppierung kann es keinen Unterschid zwischen Recht und Praxis geben, da die tariflichen Regelungen unmittelbar wirken und TB stets eingruppiert sind und nicht durch irgenwen eingruppiert werden. Was irgendwer für angebracht hält, ist mithin unbeachtlich.

Mit der Antwort wäre ich bereits im Vorstellungsgespräch ausgeschieden.

Dort wurde nämlich nach der Gehaltsvorstellung gefragt. Wenn von vornherein ein Bilanzbuchhaltergehalt vorgegeben worden wäre, hätte ich nämlich das Nachsehen gegenüber Mitbewerbern mit entsprechender Qualifikation als Bilanzbuchhalter gehabt.

Ich sehe es daher in meinem Fall als Sprungbrett, zumal sich für mich bereits von Beginn an eine Verbesserung ergeben hat.

Das hier soll und kann keine Rechtfertigung für rechtswidriges Handeln der Arbeitgeberseite sein, sondern eben nur ein Beispiel dafür, womit man in der Realität eben auch konfrontiert sein kann.

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #27 am: 30.08.2021 13:43 »
Bei der Eingruppierung ist das Tarifrecht unmittelbar Realität.

Timmä

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #28 am: 30.08.2021 13:55 »
Bitte zeig uns, dass du kein Roboter bist.

Auf welchen der folgenden Bilder siehst du ein Auto?

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #29 am: 30.08.2021 14:00 »
Da hilft Dir auch kein Rumgenöle, bei Eingruppierung ist das Tarifrecht nunmal unmittelbar Realität.