Es mag sein, dass die Stufenvorweggewährung bei der Fragestellerin nicht anwendbar ist.
Die Quintessenz meines Beispiels war aber doch, dass in den meisten Fällen eben kein Spid am anderen Ende der Leitung sitzt, sondern ein Chef/eine Chefin, der/die eine Höhergruppierung einfach aus dem Bauch heraus für angebracht hält und der/die sich daher beim Betriebsrat dafür einsetzt, dass dieser sie genehmigt.
Da kann es schonmal zu einer Abweichung zwischen geschriebenem Recht und Praxis kommen, zumal die meisten Entscheider den Tarifvertrag nur bedingt im Detail kennen.