Autor Thema: Dienstgang / -Fahrt oder "Privatvergnügen"?  (Read 4704 times)

Hecatonchiree

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Hallo allerseits,

seit Jahren schwelt ein Problem vor sich hin, was ich hoffe hier ein wenig zu "erleuchten".
Dabei geht es nicht nur um mich, sondern auch um unsere Azubis.

Ich bin Angestellter bei einem kommunalen Arbeitgeber (TVÖD) in NRW. Dieser betreibt 5 Standorte.

Inmitten dieser Standorte liegt die Zentrale. die anderen Standorte sind gut
15-25 Kilometer entfernt und liegen zumeist in unterschiedlichen politischen Gemeinden.

Mein "Dienstort" ist in der Regel 5 Minuten von mir entfernt. Er liegt quasi vor der Haustür. Hier arbeite ich hauptsächlich.
Die Zentrale liegt gut 20 Kilometer entfernt. Eine Änderung des Dienstortes zur Zentrale hat nicht stattgefunden.

Ich erhielt ein Fahrtenbuch, da ich mit meinem privaten PKW immer mal an einem der anderen 4 Betriebsstätten Dienst machen muss etc.- Ich bin sehr frei bei der Gestaltung.

Dies geschieht allerdings z.T. vor Arbeitsantritt - Also: Wohnung -> anderer Dienstort (Für mich ein Dienstgang oder besser Dienstfahrt).

Die Arbeitszeit beginnt erst mit Erreichen des jeweiligen Dienstortes. Halte ich für unstrittig.

Der Streit dreht sich eher um die Frage des Dienstgangs/Dienstreise. Bzw. der direkten Erstattung der Fahrtkosten nach LRKG.

Die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte - also meinem Dienstort kann ich über die Steuer absetzen.
Theoretisch auch Dienstreisen. Wenn ich eine Tätigkeitsstätte außerhalb meiner ersten Tätigkeitsstätte aufsuche (steuerlich).

Allerdings erstattet der AG Fahrten von Standort zu Standort mit Bezug auf das LRKG direkt.
Was generell nett und steuerlich auch für den AG sinnvoll ist.

Lt. der Personalabteilung (oder je nachdem, wen man bzw. wen man wann dort um welche Uhrzeit fragt) dürfen Fahrten vor Dienstantritt zu den einzelnen Betriebsstätten des Konzerns NICHT
in das Fahrtenbuch aufgenommen werden. Und hier wird es nach meinem Verständnis dubios...

Fahrten vom Wohnort zu ANDEREN Tätigkeitsstätten dürfen nicht in das Fahrtenbuch mit
aufgenommen werden - Mit der Begründung: "Man würde ja bei dem Konzern angestellt sein, also könne man uns auch überall einsetzen".

Die offizielle Haltung bzw. Stellungnahme dazu:
"Erfolgt der Dienstantritt direkt am Zielort, so ist die Fahrt nicht über das Fahrtenbuch abrechenbar."

Für einen Azubi, der vermutlich nicht mal Einkommenssteuer zahlt ein Hohn. Muss er von seinem geringen Gehalt je nach Dienstplan erhöhte Spritkosten zahlen,
die er mangels Einkommen nicht steuerlich anrechnen kann und die der AG einfach abrechnen könnte.

Die Kollegen werden nämlich nach Dienstplan fast im Tagesrythmus zwischen den einzelen Betriebsstätten hin und her "versetzt".

Die Frage, die sich mir stellt - Handelt mein AG korrekt?

Nach dem Prinzip könnten wir bei Aachen sitzen und auch eine Filiale in Hamburg aufmachen und die Azubis auf eigene Kosten da hin schicken... - Denn "es gehört ja zum Konzern".

Ich hoffe, ich bekomme von Euch ein paar Anregungen, Denkanstöße (oder Schläge auf den Hinterkopf) -
Aber ich möchte gerne etwas Licht ins Dunkel bringen.

Vielleicht bin ich auch völlig auf dem Holzweg. Aber merkwürdig finde ich das schon.

Spid

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Antw:Dienstgang / -Fahrt oder "Privatvergnügen"?
« Antwort #1 am: 23.08.2021 11:53 »
Ein AG muß grundsätzlich überhaupt keine Reisekosten zahlen. Er muß das ausnahmsweise, wenn eine einzelvertragliche, betriebliche oder tarifliche Regelung besteht, bspw. im Bereich des BT-V zum TVÖD der §44 BT-V. Dieser verweist auf die Regelungen für Beamte bzw. Regelungen, die sich ein privatrechtlich organisierter AG gegeben hat. Erstere bzw. letztere sind maßgeblich für Deinen Anspruch, wenn die genannte tarifliche Regelung Anwendung auf Dein Arbeitsverhältnis findet.

WasDennNun

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Antw:Dienstgang / -Fahrt oder "Privatvergnügen"?
« Antwort #2 am: 23.08.2021 13:46 »
Nach dem Prinzip könnten wir bei Aachen sitzen und auch eine Filiale in Hamburg aufmachen und die Azubis auf eigene Kosten da hin schicken... - Denn "es gehört ja zum Konzern".
Wenn nichts gegenteiliges im AV vereinbart wurde, durchaus denkbar.

Hecatonchiree

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Antw:Dienstgang / -Fahrt oder "Privatvergnügen"?
« Antwort #3 am: 02.11.2021 11:03 »
Ein AG muß grundsätzlich überhaupt keine Reisekosten zahlen. Er muß das ausnahmsweise, wenn eine einzelvertragliche, betriebliche oder tarifliche Regelung besteht, bspw. im Bereich des BT-V zum TVÖD der §44 BT-V. Dieser verweist auf die Regelungen für Beamte bzw. Regelungen, die sich ein privatrechtlich organisierter AG gegeben hat. Erstere bzw. letztere sind maßgeblich für Deinen Anspruch, wenn die genannte tarifliche Regelung Anwendung auf Dein Arbeitsverhältnis findet.

Hallo Spid, unser Dienstherr beruft sich vollumfänglich auf das LRKG NRW hinsichtlich der Erstattung von Reisekosten. Wir sind auch alles Angestellte. Ich versuche das ganze nur rechtlich richtig einzuordnen. Unsere Kollegin aus der Personalabteilung, die umfangreich hinsichtlich des Themas geschult ist, sagt:
"Es ist völlig in Ordnung, wenn Du die Fahrt von Deinem Wohnort zu Geschäftsort B als Dienstfahrt einträgst. Theoretisch ab Wohnung. Es ist eine Dienstfahrt, da Dein Dienstort an Deinem Wohnsitz in A ist. Dafür gibt es Wegstreckenentschädigung".

Von daher ist eigentlich alles klar. Allerdings behauptet unsere Abteilungsleitung es sei anders (und ebenso andere Mitarbeiter aus der Personalabteilung).

Deshalb die ganze Verwirrung. :)