Autor Thema: 9c gerechtfertigt ?  (Read 2299 times)

KleinerKnecht85

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9c gerechtfertigt ?
« am: 23.08.2021 11:54 »
Hallo liebes Forum,

seit dem 01.06.2021 nehme ich neue Tätigkeiten wahr. Die neugeschaffene Stelle ist aktuell in der Bewertungskommission. Durch unseren PR habe ich allerdings schon mitbekommen, dass es auf 9c hinausläuft...

Aktuell sitze ich ebenfalls auf einer 9c Stelle, durch die neuen Tätigkeitsfelder hätte ich allerdings erwartet, dass es in Richtung EG10 geht.

Hier ein Auszug meiner neuen Stelle:

Stellenbezeichnung: Ausbildungscoaching / Schwerbehindertenangelegenheiten

1) Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (50 %)
1.1.   Abwicklung von Kündigungsschutzverfahren
-   Bei ordentlichen Kündigungsverfahren die Anhörung des Betroffenen, Koordination mit Rechtsanwälten etc. Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Kündigungsverhandlung. Entscheidungsvorbereitung und Einbeziehung aller Ermittlungsergebnisse für das Inklusionsamt.
1.2.   Verwendung und Verwaltung der Mittel aus Ausgleichsabgabe
-   Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf finanzielle Leistungen aus der Ausgleichsabgabe. In diesem Zusammenhang Antragsprüfung, Ortsbegehung etc. Bescheiderteilung
1.3.   Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben
-   Unterstützung und Beratung von Behinderten, Arbeitgebern, Schwerbehindertenvertretungen. Konfliktberatung bei bestehenden Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis. Durchführung von Betriebs- und Hausbesuchen. Durchführung und Planung von Seminaren.
1.4.   Koordinationsaufgaben mit dem Inklusionsamt
-   Zusammenarbeit mit dem Inklusionsamt
-   Koordinierung, Verwaltung, Verwendung und Abrechnung der Ausgleichsabgabe

2) Ausbildung (50 % )
2.1.   Der Stelleninhaber fungiert als Ausbildungscoach und ist im Rahmen des Coachings im Fachamt für die Erarbeitung, Durchführung, Evaluation und Weiterentwicklung eines Schulungskonzeptes für Verwaltungsfachangestellte, Stadtsekretäre und für angehende Bachelor of Laws zuständig. Innerhalb der Schulungen werden fundierte Grundlagen aus dem gesamten Leistungsspektrum des Fachamtes vermittelt.
   Zu den Tätigkeiten zählen insbesondere:
-   amtsinterner Unterricht
-   Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Praxisprüfungen
-   Hilfestellung für Auszubildende bei Lernschwächen und persönlichen Unterstützungsbedarfen
-   Vermittlung in Konfliktsituationen zw. Auszubildenden und Ausbildern
-   Planung und Durchführung von Sozialraumbegehungen
-   Wahrnehmung koordinatorischer/ organisatorischer Arbeiten im Ausbildungskontext 

Ist hier die EG9c wirklich gerechtfertigt?

Danke für die Antworten.

Spid

  • Gast
Antw:9c gerechtfertigt ?
« Antwort #1 am: 23.08.2021 11:58 »
Nein. Ich sehe nicht, wo sich die Tätigkeit durch besondere Verantwortung aus der E9b herausheben sollte. Gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen lägen aber auch nur dann vor, wenn die unter 2. genannte Teiltätigkeit ein Arbeitsvorgang wäre - was zu bezweifeln ist. Insgesamt ist es wohl eine E9a.