Autor Thema: Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?  (Read 8767 times)

carriegross

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 203
Hallöchen,

bei uns hat sich eine schwerbehinderte Bewerberin beworben, die ihre "Schwerbehinderung" in ihrer Bewerbung wortwörtlich so erwähnt hat, aber nicht eingeladen wurde. Ein paar Tage später erhielten wir das Schreiben bzgl. Entschädigung von ihr (3 Bruttos).

Jetzt hat unsere (trotzköpfige) Chefin dieser Bewerberin ein Schreiben zugeschickt, in dem steht, dass sie sich entschuldigt, ein Gegenangebot unterbreitet (0,5 Bruttos), da sie an einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Einigung interessiert ist. Sie schrieb aber auch rein, dass sie über die Bewerberin erfahren hat, dass diese mehrere Arbeitsgerichtsverfahren wegen Entschädigung führt.

Keiner von uns weiß, woher die Chefin diese Info herhat.

Wir haben uns aber an den Kopf gefasst, als wir davon Kenntnis genommen haben und befürchten jetzt schlimmere Forderungen, nämlich bzgl. Verstoß Datenschutz und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte dieser Bewerberin.

Ist unsere Chefin eigentlich verpflichtet, ihre Quellen preiszugeben?

Was könnte da jetzt evtl. noch auf uns zukommen? Wenn die Bewerberin entweder den Landesdatenschutzbeauftragten informiert oder mit dem Gegenangebot nicht einverstanden ist und es zu einem Verfahren kommt. Die Frage, woher unsere Chefin diese Info(s) herhat, dürfte sicherlich auch für das Gericht interessant sein!? Und dann könnte es doch richtig teuer werden, oder!? Ein Verstoß gegen das Datenschutz als Bußgeld ans Land und zusätzlich noch "Schmerzensgeld" wegen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte in einem gesonderten Zivilverfahren vor dem Amtsgericht?

Wie seht ihr das bitte? Was sagen da evtl. Gesetze und die Rechtsprechung?

Dankeschön.

LG


Spid

  • Gast
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #1 am: 23.08.2021 14:42 »
Wo wäre im Sachverhalt überhaupt irgendein Verstoß erkennbar? Zumal ich stets AGG-Hopping behaupten würde, egal, ob ich Erkenntnisse dazu hätte oder sie nur behauptete. Damit ist man tatsächliche AGG-Hopper günstig los und mehr als 3 Bruttogehälter werden es nicht.

OrganisationsGuy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 204
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #2 am: 23.08.2021 15:24 »
Wenn die Chefetage doch bereits eine Handhabung anstrebt, was bewegt die zugewiesenen Mitarbeiter jetzt dazu hier Nachforschungen anzustreben ob alles richtig gelaufen ist und welcher mögliche Schaden hier eintreten könnte? Sollte etwas nicht Konform abgelaufen sein wird die Chefin doch dran genommen, nicht ihr?

Ich kenne dieses "Absichern" ob alles richtig war nur wenn ein untergeordneter Kollege eventuell Mist gebaut hat und der darüber verantwortliche sich nun Gedanken macht wie man das Thema vom Eis runter holt aber anders herum?

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 172
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #3 am: 23.08.2021 15:41 »
Vielleicht sägt da jemand an dem Stuhl der Chefin ...? ;-)

Dennoch interessante Frage, wie ich finde. Im schlimmsten Fall muss der AG vor Gericht 3 Bruttos abdrücken und bekommt noch einen auf den Deckel wegen dem Datenschutz. Und wer "Schwerbehinderung" in einer Bewerbung heutzutage noch überliest, der darf ruhig bluten! Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Die Bewerberin hat jetzt quasi alle Trümpfe in der Hand. Der Landesdatenschutzbeauftragte würde sich über diese Infos freuen. Der AG wäre auch selten dämlich, wenn der diese Infos bei einem evtl. Verfahren noch weiter für sich ausnutzen wollen würde, da diese eindeutig gegen die Persönlichkeitsrechte der Bewerberin verstoßen! Und bzgl. AGG-Hopping ist die Rechtsprechung eindeutig! Selbst eine Vielzahl von entsprechenden Stellenbesetzungsverfahren und, oder Verfahren spricht nicht automatisch für das AGG-Hopping!

Deiner Chefin viel Glück und Dir viel Erfolg beim Sägen! xD

karlchen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #4 am: 23.08.2021 20:19 »
Gegen welches Persönlichkeitsrecht soll hier bitte verstoßen werden?

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 172
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #5 am: 23.08.2021 21:42 »
Gegen das Allgemeine. Sollte auch Allgemeinwissen sein.

Bzgl. Datenschutz: woher hat die Chefin diese Infos? Sie wird wohl nicht bei allen Verfahren vor Ort gewesen sein. Somit hat sie wohl ihre Infos auf nicht rechtmäßigen und gegen die DSGVO-verstoßenden Wege Infos erhalten. Von jemanden vom Arbeitsgericht? Von jemanden von den anderen Arbeitgebern? Von der Kommunalversicherung, bei der o. g. AG und die anderen versichert sind und die für die anderen Arbeitgeber bereits Entschädigungen zahlen musste? In allen Fällen liegt ein klarer Verstoß gegen die DSGVO vor! Mir fällt auch kein Fall ein, in dem das datenschutzrechtlich konform abgelaufen sein soll!

Spid

  • Gast
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #6 am: 23.08.2021 21:52 »
Wo wurde im Sachverhalt geschildert, daß sie über derlei Informationen überhaupt verfügte? Mal ganz abgesehen davon, daß Arbeitsgerichtsprozesse öffentlich sind und man dort ohne Probleme derlei Informationen erhalten könnte. Was man da nicht so alles beim Warten auf Gütetermine erfährt…

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 172
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #7 am: 23.08.2021 22:33 »
Sie schrieb aber auch rein, dass sie über die Bewerberin erfahren hat, dass diese mehrere Arbeitsgerichtsverfahren wegen Entschädigung führt.

Spid

  • Gast
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #8 am: 23.08.2021 22:36 »
Dort wird eben gerade nicht geschildert, daß sie über derlei verfügte. Dort wird geschildert, was sie in einen Brief geschrieben habe.

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 172
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #9 am: 23.08.2021 22:42 »
Wo wurde im Sachverhalt geschildert, daß sie über derlei Informationen überhaupt verfügte? Mal ganz abgesehen davon, daß Arbeitsgerichtsprozesse öffentlich sind und man dort ohne Probleme derlei Informationen erhalten könnte. Was man da nicht so alles beim Warten auf Gütetermine erfährt…

Wenn die Chefin bei den Verfahren dabei war, kann sie das ja beweisen und sich die Bewerberin an die Zuschauerin erinnern? ;-)

Ja, man kann da Vieles erfahren! Besonders, wenn man vor dem Beratungsraum der Gegenseite auf dem Flur sitzt und es nicht wirklich schalldicht ist! xD Also, immer schön beobachten, wo die Gegenseite sich berät und dann lauschen. ;-)

Aber mal ernst(er), wir wissen doch, sie so was läuft. Der eine Chef kennt die andere Chefin oder der Personaler von A den Personaler von B ... Alles eben nur datenschutzkonform, solange das nicht rauskommt. In dem SV oben war die Chefin aber einfach zu blöd! Das Geschriebene kann sie nicht mehr zurücknehmen und wird ihr noch insofern zum Verhängnis, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte von ihr Namen erfahren möchte.

Spid

  • Gast
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #10 am: 23.08.2021 22:56 »
Inwiefern müßte sie das?

Beratungsraum der Gegenseite? Wenn Du so den Flur vor dem Amtszimmer des Richters nennst, sagst Du zu Deiner Kloschüssel wohl auch Defäkationsthron…

Ob das bei Euch so läuft, läßt zwar tief blicken, ist aber völlig unbeachtlich für den Sachverhalt.

karlchen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #11 am: 23.08.2021 23:58 »
Gegen das Allgemeine. Sollte auch Allgemeinwissen sein.

Stimmt, danke.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #12 am: 24.08.2021 06:40 »
...gegen den Datenschutz hat allenfalls die Person verstoßen, die der "Chefin" solche Informationen hat zukommen lassen (und dann auch nur, wenn die Informationen nicht öffwentlich zugänglich gewesen wären)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

carriegross

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 203
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #13 am: 24.08.2021 07:08 »
...gegen den Datenschutz hat allenfalls die Person verstoßen, die der "Chefin" solche Informationen hat zukommen lassen (und dann auch nur, wenn die Informationen nicht öffwentlich zugänglich gewesen wären)...

Danke Euch allen bis hierhin schonmal für das rege Interesse und euren Antworten.

Die Informationen bei öffentlichen Sitzungen in Arbeitsgerichtsangelegenheiten sind aber meines Wissens nur insofern öffentlich zugänglich, dass solche Verfahren, Termine doch nur im Arbeitsgericht selbst und dann auch nur vor dem jeweiligen Sitzungszimmer ausgehangen werden. Oder werden solche öffentlichen Termine noch woanders veröffentlicht? Ich habe jetzt mal online bei mehreren Arbeitsgerichten nach Terminen gesucht und nirgendwo etwas gefunden. Auch gibt es keine Infos in irgendwelchen Anzeigern ...

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
« Antwort #14 am: 24.08.2021 07:10 »
..."Öffentlich" heisst hier nicht, irgendwo zu veröffentlichen, sondern dass die Öffentlichkeit zugelassen ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen