Ich saß dem einen oder anderen Arbeitsgerichtsverfahren als Zuschauer bei. Ich denke, dass alle hier wissen, dass jedes Verfahren anders ausgehen kann. Tendentiell merkt man ja schon im Gütetermin, für wen die vorsitzende Person eher ist. D. h., ob diese der Beklagten signalisiert, ob diese sich besser gütlich einigen sollte, evtl. auch mit mehr, als diese wollte. Und, ganz ehrlich, 0,5 - 1 Bruttogehälter sind eher ein Zeichen, als ein ernstgemeintes Angebot. Ich tendiere hier tatsächlich zu mind. 1,5, eher 2 Bruttogehälter. Ich saß schon bei einigen Verfahren bzgl. AGG, Entschädigung ... in den Reihen und da hat so mancher Kläger bei weitaus unklareren Verhältnissen verhältnismäßig mehr bekommen (GDB stand so nur versteckt im Lebenslauf, es wurde mit Wortspielen am Ende des Anschreibens gespielt, es gab Angaben unterhalb des Fließtextes, es gab (bewusste?) Schreibfehler (schwer behindert, Schwärbehinderung, Behinnderungsgrat, Grat ..., Prozent x ...), damit die AGs die Angaben schwer bis gar nicht finden konnten und sollten.
Wenn aber das Wort "Schwerbehinderung" im Fließtext, vielleicht sogar relativ weit oben, steht, und die Bewerberin nicht offensichtlich ungeeignet ist, dann ... ja ... schlechte Karten für den AG.
Und das andere, wenn das alles so sein sollte usw. usf., dann gehts halt vors Amtsgericht und dann könnte es noch teurer werden. Datenschutzverstöße und Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, werden hart bestraft. Ob dann nun ein möglicher Prozessbetrug i. V. m. Verleumdung und/oder übler Nachrede eingeklagt wird. Na ja, ich sehe für die Chefin irgendwie sehr schwarzes Schwarz!