Die unterirdische Qualität der Arbeitsgerichte ist doch allgemein bekannt und wird von niemandem ernsthaft bestritten - was sich eben aus der Qualität der dort eingesetzten hauptamtlichen Richter ergibt, von denen sich nur sehr wenige für höhere Weihen empfehlen. Ich hatte schon bei 83 Arbeitsgerichten die Gelegenheit, meine Zeit mit intellektuell überforderten Vorsitzenden zu verschwenden. Mir sind nur 2 Arbeitsrichter überhaupt bekannt, denen ich zutraue, einen Sachverhalt nicht nur zu erfassen, sondern auch rechtlich zu bewerten. Der Rest scheitert überwiegend bereits an ersterem.