Autor Thema: interne Bewerbung - wie und wann sag ich es meinem Vorgesetzten?  (Read 5873 times)

KM2021

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,
ich arbeite noch nicht lange im ÖD und kenne mich daher auch nicht wirklich mit den Gepflogenheiten aus.
Ich war letztes Jahr befristet bei einer Bundesanstalt tätig. Dann war ich ein Monat arbeitslos, bevor ich wieder für die gleiche Bundesanstalt, nur in einem anderen Dienstort, tätig wurde. Auch diese Stelle ist befristet bis Ende 2022.
Jetzt wurde die Stelle, die ich zuerst inne hatte, nochmal befristet ausgeschrieben mit der Option auf unbefristet.
Diese Stelle reizt mich sehr und somit habe ich mich während meines Urlaubs darauf beworben.
Die Eingruppierung ist bei beiden Stellen gleich.

Jetzt habe ich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten und frage mich folgendes:
Wann sollte ich meinem Vorgesetzten von meinem geplanten Wechsel unterrichten?
Kann mein Vorgesetzter etwas gegen den Wechsel/Versetzung (keine Ahnung, wie das richtig heißt) tun?
Muss mein Vorgesetzter dem Wechsel zustimmen?
Zu wann kann ich wechseln (bin am Tag des Vorstellungsgesprächs aus der Probezeit raus)?
Was muss ich noch bedenken?

Vielen Dank für Eure Antworten
KM

Spid

  • Gast
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

KM2021

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Vielen Dank für die Antwort.
Es ist mir dann auch aufgefallen und deshalb habe ich meine Frage nochmal in einem anderen Teil dieses Forums gestellt.
Kann ich hier eigentlich Beiträge löschen? Also z.B. den Ausgangsbeitrag?

KM

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,544
...es gibt nichts natürlicheres als sich von einer befristeten Stelle auf eine andere Stelle zu bewerben...also was sollen diese Bedenken?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

KM2021

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Weil ich mir unsicher bin, wie mein Vorgesetzter reagiert.
Möchte ihn nicht vor dem Kopf stoßen und habe mitbekommen, wie er reagiert hat, als eine Kollegin abgeordnet werden wollte.
Deshalb meine Frage: wann teile ich es ihm mit?
Sofort? Oder sobald ich die Zusage der anderen Stelle habe?

KM

Spid

  • Gast
Warum überhaupt? Der AG wird für interne Bewerbungen Prozesse haben, die notwendige Information dahin zu bringen, wo man ihrer bedarf. Und wenn nicht, ist das auch nicht Dein Problem.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,544
...ich würde es beiläufig erwähnen...habe mich übrigens auf die Stelle xy beworben...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

KM2021

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Vielen Dank für Eure Antworten.

Habe mich heute getraut und der Vorgesetzte war etwas netter als zu der Kollegin vor einiger Zeit.

Jetzt warte ich auf das Vorstellungsgespräch  8)

KM

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,567
Vielen Dank für Eure Antworten.

Habe mich heute getraut und der Vorgesetzte war etwas netter als zu der Kollegin vor einiger Zeit.

Jetzt warte ich auf das Vorstellungsgespräch  8)

KM

Also wenn du die Probezeit nicht bestehst, brauchst du dann nicht hier rumheulen...