Autor Thema: [Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung  (Read 5146 times)

BüroLurchNRW

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Hallo alle.

Ich habe in der Suchfunktion leider keinen passenden Beitrag gefunden, vielleicht können hier einmal die "Personaler" weiterhelfen.
Aktuell sind bei uns viele Stellen ausgeschrieben, allerdings teils gleich und teils unterschiedlich was die Eingruppierung für Angestellte und Beamte angeht. Wie wird entschieden, ob eine Stelle für die Beamten höher oder gleich bewertet wird? Ich frage rein aus Interesse und Neugier weil mir das schon oft aufgefallen ist.

Beispiele:

Sachbearbeitung : E10 TVÖD und A 11 LBesG NRW
Sachbearbeitung : E9c und A 10
Ingenieur: E10 und A10
Ingenieur: E11 und A11
stellv. Leitung: E12 und A13
Leitung: E12 und A12
Sachbearbitung: E8 und A8


« Last Edit: 25.08.2021 02:35 von Admin2 »

WasDennNun

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E ungleich A und umgekehrt.
Beamten geraffel hat nichts mit Tarif geschmurgel zu tun
Es sind zwei absolut unterschiedliche Systeme, die zufällig Buchstaben und Zahlen nutzen für die Benennungen.

BüroLurchNRW

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E ungleich A und umgekehrt.
Beamten geraffel hat nichts mit Tarif geschmurgel zu tun
Es sind zwei absolut unterschiedliche Systeme, die zufällig Buchstaben und Zahlen nutzen für die Benennungen.

Ja, das ist klar, dass A und E nichts miteinander zu tun haben ;)
Dennoch sind die Zahlen manchmal gleich und manchmal nicht  ???

WasDennNun

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E ungleich A und umgekehrt.
Beamten geraffel hat nichts mit Tarif geschmurgel zu tun
Es sind zwei absolut unterschiedliche Systeme, die zufällig Buchstaben und Zahlen nutzen für die Benennungen.

Ja, das ist klar, dass A und E nichts miteinander zu tun haben ;)
Dennoch sind die Zahlen manchmal gleich und manchmal nicht  ???
Und?
DIN A4 ist auch A4 und deswegen nicht eine Eingruppierung.
Es gibt keine Formel die von Ax zu Ey und umgekehrt führt.

Bastel

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E ungleich A und umgekehrt.
Beamten geraffel hat nichts mit Tarif geschmurgel zu tun
Es sind zwei absolut unterschiedliche Systeme, die zufällig Buchstaben und Zahlen nutzen für die Benennungen.

Ja, das ist klar, dass A und E nichts miteinander zu tun haben ;)
Dennoch sind die Zahlen manchmal gleich und manchmal nicht  ???

Es kann sogar A9 vs E12 vorkommen. Selten, aber möglich.

Spid

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Und E6 oder E7 vs. A9/A10 - bei Standesbeamten bspw.

Organisator

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Wie wird entschieden, ob eine Stelle für die Beamten höher oder gleich bewertet wird?

Durch die Dienstpostenbewertung der Beamten, die nur rudimentär etwas mit der tariflichen Bewertung zu tun hat. Bei Interesse - im Bereich der Länder und Kommunen erfolgt die Dienstpostenbewertung häufig nach dem kgst-Modell, siehe kgst.de.

BüroLurchNRW

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Und E6 oder E7 vs. A9/A10 - bei Standesbeamten bspw.

Weißt du denn auch wieso es da so einen großen Unterschied gibt?

BüroLurchNRW

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Durch die Dienstpostenbewertung der Beamten, die nur rudimentär etwas mit der tariflichen Bewertung zu tun hat. Bei Interesse - im Bereich der Länder und Kommunen erfolgt die Dienstpostenbewertung häufig nach dem kgst-Modell, siehe kgst.de.
[/quote]

Bei der kgst kann man offenbar nur mit einem Zugang mehr erfahren?! Ist denn kein Personaler hier, der es kurz und knapp aus der Praxis erläutern kann? Bei den Ingenieur Stellen z.B. sind die Zahlen immer identisch (bei uns zumindest). Für die allgemeine Verwaltung gibt´s für die Beamten meist eine Ziffer mehr.
Ich hatte mir das eigentlich immer so erklärt, dass es sich dann finanziell für Angestellte und Beamte eher annähert, wenn Beamte z.B. A11 und Angestellte E10 haben (Netto-nach dem Rechner und unter Berücksichtigung von Weihnachtsgeld für die Angestellten und nach Abzug der PKV). Bei A11 und E11 hat der Beamte dann idR einen finanziellen Nachteil gegenüber dem Angestellten (wobei die Ingenieure hier sowieso zu 85% angestellt sind).
Das kann aber natürlich völlig falsch sein und ganz andere Gründe haben :D

Organisator

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Bei der kgst kann man offenbar nur mit einem Zugang mehr erfahren?! Ist denn kein Personaler hier, der es kurz und knapp aus der Praxis erläutern kann? Bei den Ingenieur Stellen z.B. sind die Zahlen immer identisch (bei uns zumindest). Für die allgemeine Verwaltung gibt´s für die Beamten meist eine Ziffer mehr.
Ich hatte mir das eigentlich immer so erklärt, dass es sich dann finanziell für Angestellte und Beamte eher annähert, wenn Beamte z.B. A11 und Angestellte E10 haben (Netto-nach dem Rechner und unter Berücksichtigung von Weihnachtsgeld für die Angestellten und nach Abzug der PKV). Bei A11 und E11 hat der Beamte dann idR einen finanziellen Nachteil gegenüber dem Angestellten (wobei die Ingenieure hier sowieso zu 85% angestellt sind).
Das kann aber natürlich völlig falsch sein und ganz andere Gründe haben :D

Korrekt, Details rückt die kgst nur gegen Geld raus. Ist ja auch deren Geschäftsmodell.
Bei der Dienstpostenbewertung nach kgst gibt es 6 Kriterien, die je nach Abstufung zu einem Punktewert führen. Alle Punkte zusammengezählt ergeben die Dienstpostenbewertung.

Die Unterschiede lassen sich ganz leicht erklären. Bei der Dienstpostenbewertung werden keinerlei Quervergleiche z.B. zu den Tarifbeschäftigten durchgeführt, sondern nur das vorhandene Bewertungsschema ausgefüllt und ausgewertet. Auch die Bewertungskriterien finden sich zwar von den Begrifflichkeiten (Schwierigkeit, selbständige Leistung, Verantwortung) in der EntgO wieder, werden aber unterschiedlich bewertet.

Insoweit kann es keine Vor- oder Nachteile geben, da einfach nicht verglichen wird. Es sind halt zwei unterschiedliche Systeme zur Stellen bzw. Dienstpostenbewertung.

Spid

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Und E6 oder E7 vs. A9/A10 - bei Standesbeamten bspw.

Weißt du denn auch wieso es da so einen großen Unterschied gibt?

Welche Unterschiede? Die alphanumerischen Bezeichnungen haben schlicht nichts miteinander zu tun.

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Welche Unterschiede? Die alphanumerischen Bezeichnungen haben schlicht nichts miteinander zu tun.

Ein Unterschied könnte sein, dass für Tarifbeschäftigte E6/7 eine abgeschlossene Berufsausbildung ausreicht, für den Beamten A9/10 aber ein abgeschlossenes Hochschulstudium gefordert wird.

Spid

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Bei TB wäre unbeachtlich, was gefordert würde.

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Bei TB wäre unbeachtlich, was gefordert würde.

Was meinst Du damit?

Spid

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Es kommt darauf an, was erforderlich ist - was der AG fordert oder ggfs. gesetzlich vorgeschrieben ist, ist hingegen unbeachtlich. So bspw. beim Standesbeamten, für den landesrechtliche Setzungen in mehreren Ländern explizit Hochschulstudium oder AL2 fordern, der aber in Ermangelung sL im entsprechenden Umfang in E6 oder E7 eingruppiert sind.