Sie setzen ihn ja auch nicht runter. Er ist von vornherein in E3 oder E4 eingruppiert. Es ist nicht unüblich, daß Eingruppierungsirrtümer des AG korrigiert werden. Es gibt dafür sogar einen Begriff, der in jahrzehntelanger BAG-Rechtsprechung geprägt worden ist: korrigierende Rückgruppierung. Die Länderverwaltungen sind übrigens statistisch einsame Spitze in der Beteiligung an entsprechenden BAG-Verfahren. Inwiefern wäre also die gesicherte Erwartung, daß dies nicht geschehen würde, auch nur im Ansatz gerechtfertigt?