Es kommt auf Deine Ausgangssituation an. Wenn E 4 Stufe 1 für Dich grundsätzlich attraktiv ist, kannst Du ruhig darauf hinwirken, dass man Dich - entsprechend der Ausschreibung - nach E 5 vergütet und unter Berücksichtigung Deiner Berufserfahrung der Stufe 4 zuordnet. Ich könnte mir vorstellen, dass es dann auf E 5 Stufe 3 hinausläuft. Und wenn es weniger würde, wäre es für Dich ja immer noch erträglich.
Dem kann ich nur zustimmen.
Dass sich das Finanzamt bei den Stufen verkämpft, glaube ich nicht. So knapp sind die Budgets nicht kalkuliert.
Leider glauben oftmals die Verantwortlichen und die Personaler, dass sie keine förderliche Zeiten anerkennen dürfen. Teilweise haben sie noch nicht einmal Kenntnis von dieser tariflichen Möglichkeit.
Geschweige denn, dass ihnen bekannt ist, dass sie dieses als Dienststelle eigenverantwortlich entscheiden dürfen (ob das in allen BL so ist, weiß ich leider nicht, in NI auf alle Fälle).
Dort wo ich bisher unterwegs war, wird es inzwischen intensiver genutzt, nachdem ich sie darüber aufgeklärt habe. Inkl. es im AV niederzuschreiben.