Frage zur Stelle und Bewerbungsgespräch

Begonnen von Molok12, 24.08.2021 10:16

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2strong

Spid, bei aller Liebe: Wenn Du so weiter machst, nimmt der Junge die Stelle womöglich nicht an, aus Sorge, die setzen ihn rückwirkend runter. Dass das nicht passieren wird, weißt Du auch.

Spid

Sie setzen ihn ja auch nicht runter. Er ist von vornherein in E3 oder E4 eingruppiert. Es ist nicht unüblich, daß Eingruppierungsirrtümer des AG korrigiert werden. Es gibt dafür sogar einen Begriff, der in jahrzehntelanger BAG-Rechtsprechung geprägt worden ist: korrigierende Rückgruppierung. Die Länderverwaltungen sind übrigens statistisch einsame Spitze in der Beteiligung an entsprechenden BAG-Verfahren. Inwiefern wäre also die gesicherte Erwartung, daß dies nicht geschehen würde, auch nur im Ansatz gerechtfertigt?

2strong

Mir ist schon klar, worauf Du abhebst, ich halte diese Rechtsfolge dennoch für sehr unwahrscheinlich und befürchte, dass der Kollege, weil er Deine - in der Sache unwidersprochenen - Ausführungen hinsichtlich Ihrer praktischen Konsequenz nicht einzuordnen weiß.

Spid

Ich glaube, Du unterschätzt bei weitem die Häufigkeit und Praxisrelevanz des Phänomens.

Organisator

Zitat von: Spid in 24.08.2021 16:56
Sie setzen ihn ja auch nicht runter. Er ist von vornherein in E3 oder E4 eingruppiert. Es ist nicht unüblich, daß Eingruppierungsirrtümer des AG korrigiert werden. Es gibt dafür sogar einen Begriff, der in jahrzehntelanger BAG-Rechtsprechung geprägt worden ist: korrigierende Rückgruppierung. Die Länderverwaltungen sind übrigens statistisch einsame Spitze in der Beteiligung an entsprechenden BAG-Verfahren. Inwiefern wäre also die gesicherte Erwartung, daß dies nicht geschehen würde, auch nur im Ansatz gerechtfertigt?

Wo du Statistik ansprichst - hast du irgenwelche Daten, wie oft so eine korrigierende Rückgruppierung stattfindet? Erlebt habe ich allenfalls die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, der die vermeintliche Eingruppierung rechtfertigt.

Spid

Deutlich über 300 BAG-Prozesse befaßten sich damit, allesamt im Bereich der Tarifregime des öD - das ist eine ganze Menge. Korrigierende Rückgruppierungen finden häufig wellenartig und punktuell gehäuft statt. Vor etwa 10 Jahren traf das aufgrund einer LRH-Prüfung bspw. die Kleinstadt Köthen in einer Vielzahl von Fällen, solche Anlässe mit entsprechenden Folgen gibt es immer wieder mal.

2strong

Mir ist in rd. zehn Jahren, in denen ich in derlei Vorgänge vermehrt Einsicht habe, lediglich eine an einer Hand abzählbare Anzahl von Fällen korriguerender Rückgruppierung untergekommen, dagegen eine dreistellige Zahl von Fällen, wo ungeachtet jeder Eingruppierung eine einmal erreichte Vergütungshöhe unangetastet geblieben ist.

Spid


Organisator

Zitat von: Spid in 24.08.2021 17:24
Deutlich über 300 BAG-Prozesse befaßten sich damit, allesamt im Bereich der Tarifregime des öD - das ist eine ganze Menge. Korrigierende Rückgruppierungen finden häufig wellenartig und punktuell gehäuft statt. Vor etwa 10 Jahren traf das aufgrund einer LRH-Prüfung bspw. die Kleinstadt Köthen in einer Vielzahl von Fällen, solche Anlässe mit entsprechenden Folgen gibt es immer wieder mal.

Danke für die Info!

Dann halte ich das Risiko für den TE für überschaubar. Und falls doch so sein sollte, wäre höchstens die Eingruppierungsdifferenz von einem halben Jahr futsch. Ist kalkulierbar.

Spid

Das Problem ist, daß sich daraus nicht einmal Annahmen zum Risiko des TE ableiten lassen. Neigt sein AG oder seine Behörde mehr zu der einen oder der anderen Vorgehensweise? Unterscheidet sie zwischen jederzeit ersetzbaren Hilfskräften und Fachpersonal? Will sich gerade jemand profilieren - und in welche Richtung? Und wer kann abschätzen, ob da diesbezüglich nicht nächstes Jahr ein anderer Wind weht - wegen personeller Veränderungen, Sparzwängen usw. Das individuelle Risiko des TE läßt sich nicht abschätzen, es wäre ja ohnehin völlig unabhängig vom üblichen oder durchschnittlichen Risiko.

2strong

Wenn der TE andere Optionen hat, sollte er wohl eher zu diesen tendieren. Wenn es dergleichen nicht gibt, rate ich dazu, das Risiko beim FA einzugehen. Archiv muss dort ja auch nicht die letzte Station sein.

WasDennNun

Oder sich halt im AV vertraglich zusichern lassen Tätigkeiten übertragen zubekommen, die der gewünschten EG und Stufe entsprechen.
Keine Ahnung warum die Menschen so etwas nicht machen.

2strong

Weil die Finanzverwaltung für einen BSB-Dienstposten keine Sonderabsprachen treffen wird.

WasDennNun

Zitat von: 2strong in 24.08.2021 21:49
Weil die Finanzverwaltung für einen BSB-Dienstposten keine Sonderabsprachen treffen wird.
Habe ich schon anders erlebt, insbesondere da es sich nicht um Sonderabsprachen handelt.
Aber wer nichts fordert, bekommt auch nichts.

Spid

Natürlich ist es eine Sonderabsprache - die sich gewöhnlich auch nicht in den verwendeten Fomulararbeitsverträgen finet.