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Rechtsgrundlage Inhalt Stellenausschreibung öD

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personallife:

--- Zitat von: was_guckst_du am 26.08.2021 15:10 ---...der sich aus Art. 33 Abs. 2 ergebene Bewerberverfahrensanspruch führt u.a. zur Bindung des öffentlichen AG an seine Ausschreibung (z.B. BAG, Urteil v. 10.02.2015 - 9 AZR 554/13)...

--- End quote ---

Eine Frage zur Abweichung der Tätigkeiten in der Ausschreibung zu den Tätigkeiten im Arbeitsverhältnis:

Was ist denn, wenn ich dem Bewerber eine Zusage erteile, den Vertrag inkl. Stellenbeschreibung (ggf. Abweichend von der Ausschreibung) zu schicke und ihn nochmals mündlich darauf hinweise? Sollte er dann unterschreiben nimmt er doch das Arbeitsverhältnis zu den "neuen" Bedingungen an, oder?

was_guckst_du:
...da Vertragsfreiheit besteht, ist das - für sich gesehen - kein Problem...dem Bewerber steht es frei, dieses neue "Angebot" anzunehmen...allerdings werden dadurch die Verfahrensrechte der anderen Bewerber berührt...es besteht die Gefahr, dass diese ihre Rechte geltend machen (wenn sie von der neuen Situation erfahren)...

WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 08.09.2021 11:45 ---...da Vertragsfreiheit besteht, ist das - für sich gesehen - kein Problem...dem Bewerber steht es frei, dieses neue "Angebot" anzunehmen...allerdings werden dadurch die Verfahrensrechte der anderen Bewerber berührt...es besteht die Gefahr, dass diese ihre Rechte geltend machen (wenn sie von der neuen Situation erfahren)...

--- End quote ---
Und schlaue AGs machen so etwas erst nach einem Monat, oder?

Kaiser80:
Ist denn nicht auch der Satz "Eine Änderung des Aufgabengebietes bleibt ausdrücklich vorbehalten" ausreichend?

was_guckst_du:
...für spätere Änderungen nach Einstellung, ja...hier geht es aber um die Einstellung

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