Mal ein Gedankenspiel:
Ein AG hat vor einiger Zeit eine unbefristete Stelle öffentlich ausgeschrieben. Es gab hinreichend viele Bewerbungen, und so wurden mehrere Vorstellungsgespräche vereinbart. Unmittelbar vorher den Gesprächen fällt dem Fachvorgestzten auf, dass hier ein Fehler unterlaufen ist - die Stelle ist drittmittelfinanziert, und die Finanzierungszusage des Drittmittelgebers ist beschränkt auf x Jahre. Die Stelle hätte also von vornherein nur als befristet ausgeschrieben werden sollen.
Im Verlauf des Vorstellungsgespräches werden die Bewerber auf diesen Fehler hingewiesen und gefragt, ob sie unter den geänderten Umständen - ein befristeter anstatt eines unbefristeten Arbeitsvertrags - immer noch interessiert sind. Der Wunschkandidat bejaht dies und unterschreibt schließlich einen Arbeitsvertrag mit einer Befristungsabrede.
Hätte in diesem Fall der AN sein Anrecht auf eine unbefristete Anstellung verwirkt, da er der Befristungsabrede im AV zugestimmt hat? Oder könnte er sich noch immer auf die ursprüngliche Ausschreibung berufen und dadurch die Befristungsabrede zu Fall bringen?