Hallo,
kennt sich jemand mit Lohnpfändung aus und konkret der Pfändung vom Rufbereitschaftszuschlag (Wochenendrufbereitschaft)?
Meines Wissens sind von der Rufbereitschaft 50% nicht pfändbar.
Im vorliegenden Fall verdient ein Arbeitnehmer Grundgehalt 1979,38€ Netto (Mai 2021) in der Nachberechnung zum Monat Mai in welcher die Rufbereitschaft ausbezahlt wird, kommt er auf 368,64€ Netto.
Zusammen sind das dann 2348,02€. 2119,99€ sind Pfändungsfrei, da er 3 Unterhaltspflichtige Personen unterhält. Laut Pfändungstabelle werden dem MA 67,08€ abgezogen, was auch so geschehen ist. ABER: Was ist mit den 50% der Rufbereitschaft die (ich hoffe das Stimmt) zu 50% unpfändbar ist. Das wurde dann ja gar nicht berücksichtigt oder??
Hoffe jemand kennt sich aus.
Viele Grüße