Autor Thema: Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag  (Read 4041 times)

Widdi

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Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag
« am: 25.08.2021 12:51 »
Hallo,

kennt sich jemand mit Lohnpfändung aus und konkret der Pfändung vom Rufbereitschaftszuschlag (Wochenendrufbereitschaft)?

Meines Wissens sind von der Rufbereitschaft 50% nicht pfändbar.

Im vorliegenden Fall verdient ein Arbeitnehmer Grundgehalt 1979,38€ Netto (Mai 2021) in der Nachberechnung zum Monat Mai in welcher die Rufbereitschaft ausbezahlt wird, kommt er auf 368,64€ Netto.

Zusammen sind das dann 2348,02€.  2119,99€ sind Pfändungsfrei, da er 3 Unterhaltspflichtige Personen unterhält.  Laut Pfändungstabelle werden dem MA 67,08€ abgezogen, was auch so geschehen ist. ABER: Was ist mit den 50% der Rufbereitschaft die (ich hoffe das Stimmt) zu 50% unpfändbar ist. Das wurde dann ja gar nicht berücksichtigt oder??

Hoffe jemand kennt sich aus.

Viele Grüße
« Last Edit: 25.08.2021 13:07 von Widdi »

BAT

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Antw:Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag
« Antwort #1 am: 25.08.2021 14:15 »
Wonach wird denn gepfändet? § 850 c ZPO oder § 850 d ZPO? Bei Zweitem könnte Abs. 1 S. 3 einschlägig sein, wonach durch die Berücksichtigung von solchen Zahlungen nicht mehr als bei einer Pfändung nach § 850 c ZPO verbleiben darf.

Widdi

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Antw:Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag
« Antwort #2 am: 25.08.2021 14:29 »
Hallo, es wird nach § 850 c ZPO gepfändet.

BAT

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Antw:Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag
« Antwort #3 am: 26.08.2021 12:04 »
Nicht wenige der Pfändungen sind sachlich falsch. Möglicherweise ist das hier auch so.

Widdi

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Antw:Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag
« Antwort #4 am: 30.08.2021 09:34 »
Kennst Du Dich da aus?
Würdest Du anhand der Lohnabrechnung sehen ob das so korrekt ist?

BAT

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Antw:Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag
« Antwort #5 am: 30.08.2021 09:51 »
Ich pfände im Rahmen der Unterhaltsheranziehung laufend für das Land und die Kommune. Ich verlasse mich auf die Beträge, die dann eingehen. Jedoch sind einige offensichtliche Fehler dabei, z. B. wird sehr oft nicht nur der reine Pfändungsbetrag, sondern auch die Kosten des Gerichtsvollziehers gepfändet.

Viele - auch teils große - Arbeitgeber sind mit der Berechnung der Pfändung überfordert.

Widdi

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Antw:Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag
« Antwort #6 am: 30.08.2021 12:38 »
Dürfte ich Dir eine Lohnabrechnung zur Ansicht per PN senden?

BAT

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Antw:Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag
« Antwort #7 am: 30.08.2021 19:11 »
Nein. Erstmal bin ich "Gläubiger" und zweitens ist das recht themenfremd im Forum.


Widdi

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Antw:Pfändung von Rufbereitschaftszuschlag
« Antwort #8 am: 31.08.2021 08:47 »
OK