Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel
trichter:
Hallo,
ich kann von einer befristeten Stelle (Universität) auf eine unbefristete Stelle (Schule) wechseln. Dies ist mit einem Bundeslandwechsel verbunden.
Derzeit bin ich Stufe 4 (TVL-13). Man sagte mir, daß ich auf der neuen Stelle (TVL-12) auf Stufe 1 einsortiert werde.
Ist das wirklich so? Werden die 12 Jahre Erfahrung im ÖD resetted, bzw. sind diese stellenbezogen?
Wird man bei einem Stellenwechsel wieder ganz "unten" einsortiert?
Spid:
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.
trichter:
--- Zitat von: Spid am 25.08.2021 16:37 ---Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.
--- End quote ---
Danke für die Korrektur.
Da die Stufen zumindestens in meinem Bundesland mit der Beschäftigungsdauer korrelieren, habe ich das behelfsweise als "Erfahrung" bezeichnet.
Kannst Du denn die Frage beantworten? Fängt man bei einem Stellenwechsel wieder unten an?
Spid:
Sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, besteht lediglich Anspruch auf die Einstellung in Stufe 1.
WasDennNun:
--- Zitat von: trichter am 25.08.2021 16:39 ---Kannst Du denn die Frage beantworten? Fängt man bei einem Stellenwechsel wieder unten an?
--- End quote ---
Wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, kann man den neuen AG auffordern, dass er dir förderliche Zeiten (§16.2) oder Zeiten vorheriger Beschäftigung im öD (§16.2a) anerkennt.
Wenn er es nicht macht (weil er ja nicht muss, da Kann-Regelungen), dann unterschreibt man halt nicht.
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