Autor Thema: Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel  (Read 4292 times)

Spid

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Antw:Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel
« Antwort #15 am: 25.08.2021 19:20 »
Also nur versehentlich. Kann ja passieren.

trichter

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Antw:Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel
« Antwort #16 am: 25.08.2021 20:06 »
Ist super, wenn man als Forenneuling in einen anscheinend lange schwelenden Konflikt der örtlichen Forumsfürsten gerät :)


Bei §16 Abs. 2a kann die Stufe ganz oder teilweise übernommen werden. Der TE hat in E12 aber keine Stufe erworben.

So wie diese Antwort formuliert ist, sind erworbenen Stufe spezifisch für die jeweilige Entgeltgruppe.
Ich habe in E13 4 Stufen erworben, aber für E12 sind diese nicht von Belang, wenn die beiden Stellen inhaltlich nichts miteinander zu tun haben. Ist das richtig?

Spid

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Antw:Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel
« Antwort #17 am: 25.08.2021 20:14 »
Stufen der Entgelttabelle unterschiedlicher Entgeltgruppen haben auch nichts miteinander zu tun, wenn es sich um inhaltlich ähnliche Tätigkeiten handelte. Die E13/4 ist eine andere Stufe als die E12/4. Es gibt also keine erworbene Stufe in E12, die übernommen werden könnte.

trichter

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Antw:Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel
« Antwort #18 am: 25.08.2021 20:24 »
Danke. Das war mir gar nicht klar. Ich dachte, die Stufen existieren unabhängig von der Entgeltgruppe, und reflektieren zurückgelegte Zeiten im Öffentlichen Dienst ("Erfahrung").

Beispiel:
Für langjährige Mitarbeiter auf einer niedrigeren Entgeltgruppe aber hoher Stufe kann der Wechsel (zB in eine andere Behörde) in eine höhere Entgeltgruppe also finanziell negative Folgen haben?


Spid

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Antw:Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel
« Antwort #19 am: 25.08.2021 20:33 »
Sofern es sich um einen AG-Wechsel handelt, besteht regelmäßig nur Anspruch auf Stufe 1.

Bastel

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Antw:Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel
« Antwort #20 am: 26.08.2021 06:21 »
Beispiel:
Für langjährige Mitarbeiter auf einer niedrigeren Entgeltgruppe aber hoher Stufe kann der Wechsel (zB in eine andere Behörde) in eine höhere Entgeltgruppe also finanziell negative Folgen haben?

Ja.

WasDennNun

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Antw:Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel
« Antwort #21 am: 26.08.2021 07:34 »
Danke. Das war mir gar nicht klar. Ich dachte, die Stufen existieren unabhängig von der Entgeltgruppe, und reflektieren zurückgelegte Zeiten im Öffentlichen Dienst ("Erfahrung").

Beispiel:
Für langjährige Mitarbeiter auf einer niedrigeren Entgeltgruppe aber hoher Stufe kann der Wechsel (zB in eine andere Behörde) in eine höhere Entgeltgruppe also finanziell negative Folgen haben?
Du musst unterscheiden zwischen EG Wechsel beim gleichem AG oder AG Wechsel:
Bei einer Herabgruppierung beim selben AG behält man seine Stufen.
Bei einer Höhergruppierung beim selben AG, kommt man in die Stufe, die mindestens das gleiche monatliche Entgelt bedeutet, man verliert allerdings die aktuellen Stufenlaufzeiten in der alten EG. Es kann somit zu kurz-, mittelfristigen monetären Nachteilen kommen.

Bei einem Wechsel von irgendwo zum TV-L AG ist das einzige worauf du einen Rechtsanspruch hast, die Anerkennung deiner einschlägigen Berufserfahrung (und da nur bis zur Stufe 3).
Ich habe in E13 4 Stufen erworben, aber für E12 sind diese nicht von Belang, wenn die beiden Stellen inhaltlich nichts miteinander zu tun haben. Ist das richtig?
Die Stufen sind ohne Belang, die Zeiten ggfls. nicht. Die Zeiten kann aber, wenn der AG möchte, ganz oder zum Teil als förderliche Zeiten anerkannt werden. Dazu musst du es aber vor dem Vertragsabschluss einfordern und der AG muss für die Anwendung des §16.2 eine Deckung des Personalbedarfs sehen (im Kern also  keine besseren geeigneteren Bewerber haben).
Wenn du dich beim alten AG herabgruppieren läßt, du also mit einer EG12S4 dort dein Vertrag beendest, dann könnte dein neuer Ag diese Stufe komplett mit übernehmen (wenn er möchte, §16.2a).

Ich persönlich bin mehrfach zwischen den öD/pW Welten gewandert und habe stets diese förderliche Zeiten erhalten, weil ich sonst nicht gewechselt wäre.

Also wenn die Personaler deines neuen AGs behaupten, sie können dir nur die Stufe 1 anbieten, dann sind sie dumm, faul oder ahnungslos oder der AG hat kein gesteigertes Interesse an dir, denn es gibt immer tarifliche Möglichkeiten dir mehr anzubieten.