Autor Thema: Stufenlaufzeit / Stufenzuordnung bei neuer Stelle (intern)  (Read 2746 times)

quereinsteiger91

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Hallo zusammen,

ich bin seit 03/2020 als "Quereinsteiger" im Aufgabenbereich Beschaffung (EG 9a) bei einer Kommune beschäftigt.

Meine berufliche Qualifikation umfasst eine kaufmännische Ausbildungen und ein BWL-Studium (Bachelor).

Bei Einstellung wurde ich lediglich in Stufe 1 eingestellt, da ich keine Vorerfahrung in der Verwaltung hatte.
Seit 03/2021 bin ich nunmehr in Stufe 2.

Nun ergibt sich intern die Möglichkeit eine andere Stelle anzutreten, welche ein BWL-Studium voraussetzt, die Eingruppierung wäre EG 10. Die Stelle könnte ich bei Zusage zum 01.10.2021 antreten.

Frage:

Kann ich bei Zusage der Stelle die Stufe neu verhandeln (wünschenswert wäre Stufe 3) oder würde ich nach Vorgabe des TVÖD zwingend von 9a/2 in 10/2 kommen?

Mir geht es vorrangig darum, die angesammelte Stufenlaufzeit (03/2021 bis 09/2021) nicht zu verlieren, da die Laufzeit bei Antritt der neuen Stelle ja von vorne beginnen würde oder?

Freue mich über eure Einschätzungen, vielen Dank!

Spid

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Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

quereinsteiger91

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Danke für die fixe Rückmeldung.


Qwerty

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Hallo,

ich habe eine ähnliche Frage zu diesem Thema.
Seit 06/2019 bin ich in der EG 9a Stufe 3.
Durch eine interne Umsetzung bekomme ich ab 09/2021 o. 10/2021 die 9b.
Dadurch würde meine Laufzeit in der 9b Stufe 3 wieder von vor beginnen.

Kann man aushandeln bis zu zum Ende der Stufenlaufzeit 05/2022 in der 9a zu bleiben, obwohl die neue Stelle mit 9b bewertet ist?

Kaiser80

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Ja, man kann. Die Frage ist, ob der AG diesem zustimmen darf.
Tariflich ist eine solche Lösung nicht vorgesehen.
Tariflich bestünde die Möglichkeit einer Stufenlaufzeitverkürzung (vgl §17 Abs.2) oder man "schummelt" sich mit dem AG eine zunächst nur vorübergehende Übertagung (§14) zusammen und überträgt dan zu einem Zeitpunkt nach 05/2022. Wenn ich nicht irre, würde die Stufenlaufzeit in der bisherigen Entgeltgruppe durch die vorübergehnde Übertragung nicht beeinflusst.

So oder so wärest du auf den Willen deines AG angewiesen.

Spid

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Mit §14 funktioniert das im TVÖD nicht mehr, siehe PE zu §17 Abs. 4 ff. TVÖD.

Kaiser80

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Oh, da hab i geschlampt. Erst seit der Fassung der 15. Änderungsvereinbarung?

Spid

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Nach der Nummerierung im kommunalen Bereich müßte ich schauen, seit Oktober meine ich.

WasDennNun

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Kann man aushandeln bis zu zum Ende der Stufenlaufzeit 05/2022 in der 9a zu bleiben, obwohl die neue Stelle mit 9b bewertet ist?
Einfach mal mit dem Ag sprechen und sagen, dass man erst ab x.x.yyyy die neuen Tätigkeiten übertragen bekommen möchte, aber bereit ist sie vorher schon zu machen.
Denn für die Eingruppierung sind ja bekanntermaßen nicht die ausgeübten, sondern die auszuübenden Tätigkeiten

Kaiser80

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Nach der Nummerierung im kommunalen Bereich müßte ich schauen, seit Oktober meine ich.
Ja, sollte die 15. sein.

Hat man damit zu oft Schindluder getrieben im kommunalen Bereich? Oder ist dass den "Experten" erst jetzt afgefallen?

Spid

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Soweit ich weiß, ging die Initiative von den Gewerkschaften aus. Die sahen eher das Problem, daß man die höherwertige Tätigkeit ja teils Jahre gemacht hat und sich das bei der anschließenden dauerhaften Übertragung nicht niederschlug. Dafür spricht, daß Führung auf Probe von der Änderung nicht betroffen ist - und die Gewerkschaftsklientel davon ohnehin nicht betroffen ist.

quereinsteiger91

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besteht in meinem Fall die theoretische Möglichkeit eine Stufenvorweggewährung zu beantragen?

Spid

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Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser.