Hallo zusammen,
nachdem ich nun verbeamtet wurde, bekam ich den Bescheid über meine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Hierbei wurden meine Zeiten als Entwicklungshelfer nicht berücksichtigt. Ich finde allerdings für BW tatsächlich keine Rechtsgrundlagen, wenn der Entwicklungsdienst vor der Verbeamtung stattgefunden hat. Bei diversen anderen Ländern und dem Bund ist die Tätigkeit als EH explizit genannt. Kann dies wirklich sein oder übersehe ich was?
Vielen Dank für eure Hilfe
Katharina