Autor Thema: [BW]Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Entwicklungshelfer  (Read 1652 times)

KathaUG

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Hallo zusammen,

nachdem ich nun verbeamtet wurde, bekam ich den Bescheid über meine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Hierbei wurden meine Zeiten als Entwicklungshelfer nicht berücksichtigt. Ich finde allerdings für BW tatsächlich keine Rechtsgrundlagen, wenn der Entwicklungsdienst vor der Verbeamtung stattgefunden hat. Bei diversen anderen Ländern und dem Bund ist die Tätigkeit als EH explizit genannt. Kann dies wirklich sein oder übersehe ich was?

Vielen Dank für eure Hilfe
Katharina

Gustl

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Ist leider zutreffend. Das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes galt in BW bis zum Erlass des LBeamtVGBW in 2010, und lediglich bis zu diesem Zeitpunkt bestand die Möglichkeit einer Berücksichtigung gem. BVersG, vgl. etwa die Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage im Landtag in 2001:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP13/Drucksachen/0000/13_0396_D.pdf

Ist tatsächlich seltsam, dass der Passus nicht in das Landesgesetz eingearbeitet wurde, der betroffene Kreis der Begünstigten wäre ohnehin sehr klein, die finanzielle Belastung für das Land folglich gering.

Ozymandias

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BW hat dafür größzügigere Besoldung und größzügigere Beihilferegelungen, aber ja ist ärgerlich.

KathaUG

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Danke euch  :)