Autor Thema: Ausgleichszahlung möglich?  (Read 1728 times)

kleene01

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Ausgleichszahlung möglich?
« am: 28.08.2021 12:57 »
Hey,

ich habe eine kurze Frage: derzeit mache ich 2 Vollzeitstellen, weil meine Kollegin in Elternzeit ist. Das wird die ganze Elternzeit so gehen, eine Vertretung wird es nicht mehr geben (Elternzeit ein Jahr). Gibt es die Möglichkeit, finanziell entschädigt zu werden? Ich mache das bereits mehrere Monate und es ist der absolute Wahnsinn, was alles anfällt und ist nicht zu stemmen. Ich habe derzeit Aktenberge, die jenseits von gut und böse sind, nun kommen meinerseits gesundheitliche Probleme wegen den Irrsinn bei mir on Top. Meine Kollegin hat die E6, ich E9a.

Danke und viele Grüße

Spid

  • Gast
Antw:Ausgleichszahlung möglich?
« Antwort #1 am: 28.08.2021 13:00 »
Wenn der AG Arbeitsstunden anordnet, die nicht zeitnah ausgeglichen werden, gibt es dafür 30% Zuschlag pro Stunde. Ordnet er keine Arbeitsstunden an, ist es auch nicht wichtig und man geht nach der vereinbarten Arbeitszeit nach Hause. Innerhalb der Arbeitszeit ist man auch nur zu Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte verpflichtet. Ob damit alles zu schaffen ist, ist ein reines AG-Problem.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Ausgleichszahlung möglich?
« Antwort #2 am: 29.08.2021 19:36 »
Ich habe derzeit Aktenberge, die jenseits von gut und böse sind, nun kommen meinerseits gesundheitliche Probleme wegen den Irrsinn bei mir on Top. Meine Kollegin hat die E6, ich E9a.
Entspanne dich, lass den Aktenberg Aktenberg sein,
schreibe den Vorgesetzten regelmäßig an, er solle priorisieren, was nicht fristgerecht bearbeitet werden soll.
Sollte er darauf nicht reagieren, dann schreibe ihn an und teile ihm mit welche Aktenberge du bearbeiten können wirst.