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Kind privat versichert, welcher Anspruch besteht bei Krankheit?

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Lisa4321:
Hallo Zusammen,
mein  Kind war eine Woche krank (5 Tage Verdienstausfall, privat versichert). Sie hatte typische grippale Symptome. So konnten wir sie auf keinen Fall in den Kindergarten schicken.
Mein Mann ist zu Hause geblieben, der ist allerdings gesetzlich versichert. Da wir noch nie Kind-Krank-Tage hatten, ist mir jetzt erst aufgefallen, dass wir gar keinen Anspruch auf Kinder Krankengeld haben, wenn mein Mann zu Hause bleibt (weil unsere Tochter privat versichert ist). Das kann doch nicht sein? Haben wir Ansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz? Es kann doch nicht sein, dass ich als Beamtin immer zu Hause bleiben muss, damit wir keinen Verdienstausfall erleiden... Hatte jemand schon mal diese Situation?

Spid:
§616 BGB, sofern nicht abbedungen.

Gruenhorn:
Es soll ja auch Beamte mit gesetzlich versicherten Ehepartnern  geben, die im höheren oder gehobenen Dienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, bei denen es keine sinnvolle Möglichkeit gibt ein krankes Kind zu betreuen, zumindest jenseits der vier Tage Sonderurlaub pro Jahr. Von solchen habe ich gehört, dass sie in diesen Fällen einfach arbeitsunfähig zu Hause bleiben, anstelle unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen.

Saggse:

--- Zitat von: Lisa4321 am 28.08.2021 20:38 ---Es kann doch nicht sein, dass ich als Beamtin immer zu Hause bleiben muss, damit wir keinen Verdienstausfall erleiden...

--- End quote ---
Es kann aber noch viel weniger sein, dass die GKV eine Leistung für eine Person erbringt, die überhaupt nicht bei ihr versichert ist. Ich kann doch auch nicht zur PKV meiner Frau rennen und verlangen, dass die mir eine Arztrechnung bezahlt. Wer Verdienstausfall bei Krankheit des Kindes von einer Versicherung erstattet haben will, muss dies vertraglich entsprechend mit dieser vereinbaren. Bei der GKV hat man da keine Wahl - bei der PKV schon. Beamte beispielsweise haben nur dann Verdienstausfall, wenn das Kind länger krank ist. Warum also sollten die das versichern (müssen)?

Ytsejam:
Sofern du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst wäre dein Kind kraft Gesetz auch über den Vater gesetzlich versichert. Schau dir mal den § 10 SGB V genau an.

Ich habe deshalb bei Geburt extra mit den Versicherungen über diesen Punkt geredet. Sinngemäß war es dort nicht gerne gesehen, und das wurde auch sehr deutlich so gesagt, aber rein rechtlich gab es eigentlich auch keine Möglichkeit, dass das Kind nicht auch gesetzlich versichert war.

Natürlich kannst du dadurch nicht doppelt abrechnen, das ist offenkundig ausgeschlossen und auch verboten. Aber auf diesem Weg könnte der Kindesvater ebenfalls die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Es könnte aber sein, dass deine Versicherungen das in ihren AGB ausgeschlossen haben.

Ich würde mich da also direkt bei denen informieren.

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