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Bin ich richtig eingruppiert??

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Lars73:
Die Eingruppierung ist immer richtig. Ggf. wird nur falsch bezahlt bzw. der Arbeitgeber täuscht sich (oder dich) hinsichtlich der Eingruppierung. Deshalb geht es ggf. nicht um eine Korrektur der Eingruppierung sondern ggf. der Bezahlung.

Es findet der TVöD umfassend aufs Arbeitsverhältnis Anwendung? (Wie ist die Regelung dafür im Arbeitsvertrag?)

Welche Qualifikation liegt vor und was sind die genauen Aufgaben?

Spid:
Mutmaßlich irrt der AG in dem einen, dem anderen oder beiden Fällen hinsichtlich der Eingruppierung. Dies berührt diese aber in keinster Weise.

Man überprüft, welche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung die auszuübende Tätigkeit erfüllt. E3 halte ich nicht für abwegig.

Floyd:
Ok so ist es bestimmt das die Bezahlung falsch ist weil mein Tisch Nachbar der die selbe Arbeit macht eine höhere Gruppe ist!!Also Notruf Disponent Alarme entgegennehmen Situation einschätzen und Hilfe schicken 112 /Polizei /Ärztlichen Notdienst oder Pflege kraft.Das alles natürlich dokumentieren usw.Daten Pflege also Verwaltungsarbeit/technische Beratung am Telefon und verschieden Call Center Projekte wo die Firma Nebeneinkünfte bekommt wie z.B Notunterbringungen älterer Menschen!!

Spid:
Ich sehe nicht, inwiefern das an der E3 Zweifel wecken sollte.

Lars73:
Du hast eine Ausbildung als Pfleger etc. und diese ist für die Tätigkeit nötig?

Wobei wenn man die Ausbildung hat findet sich ja eicht etwas besseres als E3. Warum groß darüber streiten ob die Qualifikation nötig ist und einfach wegbewerben.

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