Hallo,
ich wollte nachfragen, ob jemand von Ihnen weiß, ob die Eröffnungsaktion auch gilt, wenn man freiwillig gesetzlich versichert bleibt und nach zwei Jahren (Beamtin auf Probe) einen nochmaligen Antrag stellt und wenn dieser abgelehnt wird dann Gebrauch von der Eröffnungsaktion macht. Ich würde dieses Jahr (Anwärterin) nur im Rahmen dieser Aktion genommen werden.