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[NW] Höhe Familienzuschlag 1 bei Teilzeit

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Daniel:
Hallo,

meine Frau und ich sind beide Beamte in NRW (Ehefrau mittlerer Dienst/ich gehobener Dienst) Ehefrau beim Land  und ich bei einer Kommunalverwaltung.  Meine  Ehefrau arbeitet in Teilzeit (80 %) und ich in Vollzeit. Der Familienzuschlag 1 wird mir anteilig (50 %) ausgezahlt und der Familienzuschlag 2 wird mir in voller Höhe ausgezahlt.

Nach § 43 Abs. 4 S. 1 LBesG NRW müsste meine Ehefrau 71,58 € (50 % von 143,16 €) Familienzuschlag 1 erhalten.

Nun die Frage: Ist es richtig, dass der Familienzuschlag 1 bei meiner Frau aufgrund der Teilzeit entsprechend der Arbeitszeit gekürzt wird (Anspruch: 71,58 € x 80 % Arbeitszeit = 57,26 € Familienzuschlag 1)???

Gem. § 43 Abs. 4 S. 3 LBesG NRW dürfte § 8 LBesG NRW (Kürzung Teilzeit) keine Anwendung finden. Übersehe ich etwas?

Gruß Daniel

McOldie:
Teilzeitbeschäftigte erhalten den halben Familienzuschlag ungekürzt, wenn sie mit ihrem Ehegatten zusammen mindestens die regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Beamten oder Soldaten leisten oder wenn der Ehegatte nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist, weil in diesen Fällen § 8 1 nicht angewandt wird (§ 43 Absatz 4 Satz 32).

Daniel:
Vielen Dank. Das deckt sich ja mit meiner Sichtweise. Werde dann nochmal Kontakt mit dem zuständigen Personalsachbearbeiter aufnehmen.

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