Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage zu einer rückwirkenden Höhergruppierung. Und zwar hat unser Team seit 01.01.2020 neue Aufgaben übernommen. Ein Teammitglied hat einen Höhergruppierungsantrag gestellt. Unsere Stelle wurde bisher mit einer S11b bewertet. Durch die Übernahme neuer Aufgaben wurde unsere Stelle nun rückwirkend auf eine S12 bewertet.
Nun bin ich seit dem 01.08.2020 in der Stufenlaufzeit von der 3 in die 4 gestiegen. Heißt also, derzeit bin ich in S11b,Stufe 4.
Zum datierten Zeitpunkt 01.01.2020 war ich aber noch in S11b Stufe 3. Ich hatte noch 1/2 Jahr bis ich in die neue Stufe kam. Würde meine Stufenlaufzeit dann rückwirkend verloren gehen? Für mich würde das bedeuten, dass ich zu viel Geld ausbezahlt bekomm hätte, da die S11b Stufe 4 mehr Geld bedeutet als S12, Stufe 3.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!
Aniram