Rückwirkende Höhergruppierung

Begonnen von AniramE, 30.08.2021 12:19

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Hast Recht, die Kollegin schrieb von "neuen Aufgaben".

Saggse

Zitat von: Spid in 30.08.2021 13:41
Die auszuübende Tätigkeit ändert sich durch eine Gesetzesänderung - wie bereits ausgeführt - nicht. Dazu bedarf es des Tätigwerdens des AG - und zwar nicht in Form von Fortbildungen, sondern durch die konkrete Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Ansonsten ändert sich diese nicht.
Könnte der AG eigentlich auch bei der Übertragung der Tätigkeiten das Gesetz referenzieren nach dem Motto: "Die Bearbeitung der Anträge soll gemäß der Vorgaben von SGB irgendwas erfolgen." oder so?

Spid

Ja. Er würde damit aber lediglich auf die Fassung rekurrieren, die zum Zeitpunkt der Setzung Geltung hatte.

Saggse

Zitat von: Spid in 31.08.2021 15:03
Ja. Er würde damit aber lediglich auf die Fassung rekurrieren, die zum Zeitpunkt der Setzung Geltung hatte.
Ah, ok. Wieder was gelernt. Danke. :)