Autor Thema: Rückwirkende Höhergruppierung  (Read 3925 times)

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Antw:Rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 30.08.2021 15:31 »
Hast Recht, die Kollegin schrieb von "neuen Aufgaben".

Saggse

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Antw:Rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 31.08.2021 14:20 »
Die auszuübende Tätigkeit ändert sich durch eine Gesetzesänderung - wie bereits ausgeführt - nicht. Dazu bedarf es des Tätigwerdens des AG - und zwar nicht in Form von Fortbildungen, sondern durch die konkrete Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Ansonsten ändert sich diese nicht.
Könnte der AG eigentlich auch bei der Übertragung der Tätigkeiten das Gesetz referenzieren nach dem Motto: "Die Bearbeitung der Anträge soll gemäß der Vorgaben von SGB irgendwas erfolgen." oder so?

Spid

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Antw:Rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 31.08.2021 15:03 »
Ja. Er würde damit aber lediglich auf die Fassung rekurrieren, die zum Zeitpunkt der Setzung Geltung hatte.

Saggse

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Antw:Rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 31.08.2021 15:36 »
Ja. Er würde damit aber lediglich auf die Fassung rekurrieren, die zum Zeitpunkt der Setzung Geltung hatte.
Ah, ok. Wieder was gelernt. Danke. :)