Autor Thema: "Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW  (Read 8065 times)

Scottie

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Guten Morgen,

unsere Verwaltung hat am heutigen Tag eine Rundverfügung geschickt, dass Ungeimpfte dazu verpflichtet seien, sich zwei Mal in der Woche auf Corona testen zu lassen, damit so der 3G-Regel des Landes NRW entsprochen wird.

Ich habe mir alle Rechtsgrundlagen angeschaut und sehe nirgendwo eine Verpflichtung, dass ich meinem Arbeitgeber einen Negativtest vorlegen muss. Es geht ihn meines Erachtens nichts an, wie mein Impfstatus ist. Allermindestens solange bis es da eine Rechtsgrundlage zu gibt.

Kommt solch eine "Pflicht" auch in anderen Kommunen vor?

was_guckst_du

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #1 am: 31.08.2021 10:02 »
..eine Verfügung für die Kommune oder für die Verwaltung der Kommune?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Scottie

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #2 am: 31.08.2021 10:03 »
Eine Rundverfügung des Bürgermeisters für die Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung.

was_guckst_du

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #3 am: 31.08.2021 10:08 »
..der Bürgermeister kann so über sein Hausrecht verfügen und nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete "reinlassen"...wenn du den entsprechenden Nachweis nicht erbringen kannst, kommst du nicht mehr ins Gebäude...

...um deinen Gehaltsanspruch durchzusetzen, musst du aber jeden Tag erscheinen, um deine Arbeitskraft anzubieten...der Bürgermeister lässt dich nicht rein, weil du dich weigerst, Nachweise vorzulegen...dieses Spielchen musst du dann jeden Arbeitstag machen...

...ich halte das zweimalige Testen pro Woche für einfacher :D

...Alternative: du bist nach der (zwangsläufig irgendwann folgenden Ansteckung) genesen oder tot
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Scottie

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #4 am: 31.08.2021 10:11 »
Da hast Du Recht. Ich möchte da auch nichts eskalieren lassen. Wobei er beim Hausrecht ja auch die Bürger/Kunden mit einschließen müsste. Diese können ohne Nachweis über die 3G ins Haus.

Nur die Mitarbeiter der Verwaltung sollen einen der 3-G-Nachweise vorlegen. Wenn unsere Verwaltung bald keine Tests mehr anbietet, werde ich aber schauen was ich mache. Es kann ja nicht sein, dass ich extern Geld dafür bezahlen muss, damit ich ins Rathaus zur Arbeit gehen kann.

Zumal: Geimpft und Genesen ja auch immer noch ansteckend sein kann. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Spid

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #5 am: 31.08.2021 11:12 »
Weder darf der AG die besonders geschützten Gesundheitsdaten anlaßlos erheben noch verarbeiten noch wäre für eine Auslösung des Annahmeverzuges ein arbeitstägliches persönliches Erscheinen erforderlich - zumal sich auch die Beschäftigungspflicht des AG gerichtlich durchsetzen ließe.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #6 am: 31.08.2021 13:02 »
Ich kenne die Corona Verordnung in NRW nicht.
In BW ist es m.E. so, dass die Corona Verordnung des Landes keine weitergehende Regelungen über die Corona Arbeitsschutzverordnung des Bundes trifft. Daher besteht auch keine Testpflicht, d.h. der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet sich testen zu lassen. Der Arbeitgeber hat weiterhin mindestens zwei mal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Test anzubieten.

BStromberg

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #7 am: 31.08.2021 13:11 »
Ihr müsst bei diesem Thema gedanklich aus dem Infektionsschutzrecht raus und in den Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz springen.

Ob/inwiefern zwei verpflichtende Tests pro Woche wirklich notwendig sind, sei dahingestellt, aber der Arbeitgeber kann solche Maßnahme m.M.n. gut begründbar durchführen, um seine Obliegenheiten/Fürsorgepflichten und damit das auf der Dienststelle praktizierte Corona-Management auszugestalten; beispielsweise dann, wenn das freiwillige Testangebot keine hinlängliche "Sicherheit" bietet, weil kaum angenommen. Die Testpflicht empfände ich ggü. anderen einschränkenden Maßnahmen als die am geringsten belastende Vorgehensweise.

Bei allen allgemeinen Aufregern und der mitunter nicht von der Hand zu weisenden Übergriffigkeit des Staates, kann ich hier nicht wirklich was anstößiges finden.

Zwei mal testen lassen während der Dienstzeit und alle haben Ruhe.

where is the problem
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Spid

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #8 am: 31.08.2021 13:18 »
Selbst wenn man davon ausginge, daß der AG dem AN auch in solchen Fällen, in denen er nicht durch Gesetz oder Verordnung dazu ermächtigt ist, einen solchen Test gebieten könne, ist diesem aber weder das Ergebnis bekannt noch hätte der AN ihm gegenüber eine Pflicht, ihm dieses zu offenbaren.

BAT

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #9 am: 31.08.2021 14:34 »
Beide, AG im Bereich der Arbeitssicherheit, als auch der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes brauchen einen Anlass. Der ist schlicht derzeit nicht zu erkennen. Es dauert wohl noch etwas, bis die weiter festgestellte pandemische Notlage und alle weiteren Maßnahmen vom obersten Gericht kassiert sind.

Bis dahin muss man halt mitmachen bzw. halt nicht mitmachen. ;)

Kat

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #10 am: 31.08.2021 15:03 »
Die wird erst kassiert, wenn sie nicht mehr notwendig ist.

BAT

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #11 am: 31.08.2021 15:08 »
Die wird erst kassiert, wenn sie nicht mehr notwendig ist.

Dann bitte ich um Belege über eine bestehende oder sich im Ansatz abzeichnende Überlastung des Gesundheitssystems.

Tashibo

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #12 am: 31.08.2021 16:02 »
Wir hatten heute auch auch eine interne Diskussion zu dem Thema.

Anbei eine Pressemitteilung vom BfDI zur Abfrage des Impf- und Teststatus durch Arbeitgeber
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/14_Abfrage-Impfstatus.html;jsessionid=F9943A08294D83667A28FD779443CF10?nn=251944

Vielleicht hilft es ja bei der Diskussion.

cyrix42

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #13 am: 31.08.2021 18:03 »
Die wird erst kassiert, wenn sie nicht mehr notwendig ist.

Dann bitte ich um Belege über eine bestehende oder sich im Ansatz abzeichnende Überlastung des Gesundheitssystems.

Die Kunst ist, nicht erst zu reagieren, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern schon dann, wenn es ernsthaft zu fallen droht. Insofern solltest du eher nach Belegen fragen, ob ohne weiteres Eingreifen eine Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten ist. Ein Blick etwa auf die USA könnte diese Frage beantworten. Daraus folgt, dass Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind. Welche, das wäre dann noch zu diskutieren...

Spid

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Antw:"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
« Antwort #14 am: 31.08.2021 18:43 »
Inwiefern wäre das eine zulässige - geschweige denn sinnvolle - Folgerung?