Guten Morgen,
unsere Verwaltung hat am heutigen Tag eine Rundverfügung geschickt, dass Ungeimpfte dazu verpflichtet seien, sich zwei Mal in der Woche auf Corona testen zu lassen, damit so der 3G-Regel des Landes NRW entsprochen wird.
Ich habe mir alle Rechtsgrundlagen angeschaut und sehe nirgendwo eine Verpflichtung, dass ich meinem Arbeitgeber einen Negativtest vorlegen muss. Es geht ihn meines Erachtens nichts an, wie mein Impfstatus ist. Allermindestens solange bis es da eine Rechtsgrundlage zu gibt.
Kommt solch eine "Pflicht" auch in anderen Kommunen vor?