Autor Thema: Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden  (Read 2593 times)

Stefl

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Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« am: 31.08.2021 10:17 »
Nehmen wir einmal an, ein AN beantragt Tz im Umfang von 39 Wochenstunden (Ost, daher Tz) aufgr. des §9a. Im AV hat er schon vor Jahren möglicher Mehrarbeit und Überstunden zugestimmt. Aufgrund der organisatorischen Unfähigkeit des Sachgebietes leisten die Beschäftigten dieses Bereiches seit jeher Arbeitsstunden, die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen und setzen diese auf Grundlage einer Gleitzeitvereinbarung rechtmäßig im Laufe des Jahres ab.

Das Ansinnen des Antragstellers war, zukünftig nur noch 39 Wochenstunden zu arbeiten und keine Sekunde mehr. Er hat verloren, meine ich. Oder?

Organisator

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Antw:Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« Antwort #1 am: 31.08.2021 10:26 »
Laut Sachverhalt arbeitet der AN im Durchschnitt 39 Stunden pro Woche. Und keine Sekunde mehr. Ich verstehe daher das Anliegen nicht.

Stefl

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Antw:Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« Antwort #2 am: 31.08.2021 10:32 »
Laut Sachverhalt arbeitet der AN im Durchschnitt 39 Stunden pro Woche. Und keine Sekunde mehr. Ich verstehe daher das Anliegen nicht.

Der AG möchte, dass er mehr oder weniger vereinzelt mehr als 39 Std. arbeitet und die "Plusstunden" dann irgendwann absetzt. Kann er das unter den o. g. Voraussetzungen verlangen?

Trix

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Antw:Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« Antwort #3 am: 31.08.2021 10:37 »
39 Stunden arbeiten, dann nach Hause gehen. Was der Arbeitgeber möchte ist vollkommen belanglos. Wenn der AG Überstunden anordnet, sieht es anders aus.

Stefl

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Antw:Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« Antwort #4 am: 31.08.2021 10:53 »
39 Stunden arbeiten, dann nach Hause gehen. Was der Arbeitgeber möchte ist vollkommen belanglos. Wenn der AG Überstunden anordnet, sieht es anders aus.

Der AN hat sich zur Mehrarbeit verpflichtet. Außerdem werden alle Bestimmungen bez. Ausgleichszeitraum eingehalten. Meiner Meinung nach, kann niemand, egal ob Vollzeit- oder Teilzeit in dieser Konstellation, "dann nach Hause gehen", ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen tragen zu müssen.
Der Grund für die zusätzlichen Arbeitsstunden liegt 1. in einem Organisationsdefizit und 2. an Öffnungszeiten der Einrichtung.

Organisator

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Antw:Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« Antwort #5 am: 31.08.2021 11:05 »
Wenn der AN zur Mehrarbeit verpflichtet werden soll, ist dies durch den Arbeitgeber anzuordnen.
Wenn der AN seine Arbeitszeit im Rahmen einer Gleitzeitregelung erbringen soll, kann er nach eigenem Ermessen über die Zeitraum der Erbringung der vereinbarten Arbeitszeit (39 Stunden) entscheiden.

Mehrarbeit ist hier ungleich des Aufbaus von Gleitzeitguthaben.

Spid

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Antw:Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« Antwort #6 am: 31.08.2021 11:14 »
Eben. Überstunden und Mehrarbeit haben keinerlei Zusammenhang zu Gleitzeit und dabei entstehenden Zeitguthaben oder Zeitschuld.

Stefl

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Antw:Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« Antwort #7 am: 31.08.2021 11:29 »
Eben. Überstunden und Mehrarbeit haben keinerlei Zusammenhang zu Gleitzeit und dabei entstehenden Zeitguthaben oder Zeitschuld.
Wenn ich bspw. Mehrarbeit leiste, gleichzeitig ein Zeitausgleichskonto habe, werden die Mehrarbeitsstunden auf das Zeitausgleichskonto gebucht.
Mit "Gleitzeit" habe ich mich unglücklich ausgedrückt: Hier ist eine Gleitzeitvereinbarung gemeint, die Kernarbeitszeiten festlegt und nur wenig individuellen Gestaltungsspielraum ermöglicht.

Für mich steht nach wie vor die Frage im Raum, ob der AN zur Leistung von Mehrarbeit und auch Stunden oberhalb derer eines Vollbeschäftigten verpflichtet ist und somit mit seinem Antrag auf Reduzierung der ArbZeit auf 39 Wochenstunden nichts gewonnen hat?

Spid

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Antw:Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« Antwort #8 am: 31.08.2021 11:37 »
Es gibt kein "Zeitausgleichskonto". Es gibt entweder eine Gleitzeitvereinbarung, ein Arbeitzeitkonto nach §10 oder beides oder keines von beidem. Überstunden und Mehrarbeit sind nicht auf einem Gleitzeitkonto zu buchen, bei einem Arbeitszeitkonto trifft der AN die Enstcheidung, was zu buchen oder nicht zu buchen ist.

Bei einer arbeitsvertraglichen Regelung sind auch TZ-Beschäftigte zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, siehe §6 Abs. 5. Eine solche wurde geschildert. Mithin besteht eine Verpflichtung.

Organisator

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Antw:Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden
« Antwort #9 am: 31.08.2021 12:34 »
Für mich steht nach wie vor die Frage im Raum, ob der AN zur Leistung von Mehrarbeit und auch Stunden oberhalb derer eines Vollbeschäftigten verpflichtet ist und somit mit seinem Antrag auf Reduzierung der ArbZeit auf 39 Wochenstunden nichts gewonnen hat?

Laut deinem Ausgangspost hast du dich zu Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet. Wenn diese (in der Regel vom Personalbereich und mit Mitbestimmung des PR) angeordnet werden, musst du sie ableisten. Dafür gibt es dann in der Regel unverfallbare Zeitgutschriften und zusätzliches Entgelt oder die Stunden werden vollständig abgegolten.

Auf einem Gleitzeitkonto werden nur diese Zeitguthaben geführt, die du freiwillig über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus leistest.