Grundsätzlich ist in unserer Kommune eine flexible Arbeitszeit festgelegt. Da aber in den Kolonnen mehreren Personen arbeiten, haben wir aus Betriebsgründen diese eingeschränkt. Als Kompromiss zu der Regelung , gewähren wir unseren Mitarbeitern im Sommer den Dienstbeginn ab 6h bis min. 15h, um auf Ihre Stunden zu kommen(Mo- Do. 8,5Std und Fr.5 Std)Sollte eine Kolonne doch bis 16h arbeiten, um ein kleines Überstundenpolster aufzubauen ist das kein Problem. Der Unterschied zur Verwaltung liegt eigentlich darin, das nicht jede einzelne Person kommen kann wann er will, dies ist Kolonnen bezogen. Aber eine Dienstliche Vereinbarung bis 16h zu arbeiten, obwohl die Mitarbeiter früher begonnen haben ist nicht gegeben. Sollte die Kernarbeitszeit kann die Wochenarbeitszeit nicht übersteigen, außer meine Mitarbeiter hängen die 1 Std. im Sommer bis 16 h noch dran.( Überstundenpolster). Für mich gibt es, wenn in unserem Verwaltungsgebäude keiner Bereit ist bis 16h zu bleiben, aufgrund der Verkehrssicherung, dass alle auch im Sommer bis 16h arbeiten. Dies unabhängig, ob diese um 6h oder 7h anfangen.