Autor Thema: Hochgruppierung mit Stufenvorweggewährung ohne Garantiebetrag  (Read 1737 times)

viktorl1309

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Hallo zusammen,

Ich wurde jetzt von E11/4 nach E12/3 hochgruppiert. In der Regel steht mir ein Garantiebetrag zu. Ich habe direkt eine Stufenvorweggewährung erhalten und sehe jetzt auf meiner ersten Gehaltsabrechnung, dass ich keinen Garantiebetrag erhalten habe.
Die Personalabteilung sagt mir hierzu, dass der Garantiebetrag mit der Stufenvorweggewährung verrechnet wird und somit wegfällt.

Im Forum habe ich zu meiner Situation jetzt nichts direkt gefunden.

Meine Frage jetzt, ist das so richtig, dass ich durch die Stufenvorweggewährung keinen Garantiebetrag mehr erhalte?
Ist dies irgendwo im Tarif so beschrieben oder hat mein AG es so entschieden?
Habe ich lt. Tarif den Anspruch auf den Garantiebetrag trotzdem?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und bedanke mich schon mal im Voraus.

Viele Grüße
Viktor

Spid

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Der Garantiebetrag wird durch die Stufenvorweggewährung in keinster Weise berührt. Dir steht durch die Höhergruppierung jedenfalls das Tabellenentgelt der E11/4 plus der Garantiebetrag zu. Je nach Ausgestaltung der Zulage (Stufenvorweggewährung) kann diese gemindert werden.

viktorl1309

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Hi,
danke für die schnelle Rückmeldung.

Gibt es eine rechtliche Grundlage, wo drin steht, dass mir der Garantiebetrag zusteht, damit ich es meiner Personalabteilung vorzeigen kann?

Es bringt mir ja nichts, wenn ich jetzt darauf bestehe und die danach die Stufenvorweggewährung kürzen oder?
Was wäre den am geschicktesten, dass ich die Stufenvorweggewährung in voller höhe erhalte und den Garantiebetrag?

VG
Viktor

Spid

  • Gast
§17 Abs. 4 TV-L

Was ist denn hinsichtlich der Stufenvorweggewährung vereinbart/geregelt?

WasDennNun

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Die Personalabteilung sagt mir hierzu, dass der Garantiebetrag mit der Stufenvorweggewährung verrechnet wird und somit wegfällt.
So rum geht es nicht.
Garantiebetrag = Rechtsanspruch
Stufenvorweggewährung = freiwillige Leistung vom AG

Also der Garantiebetrag, kann durchaus die Stufenvorweggewährung mindern, da diese ja vom AG jederzeit änderbar ist.
Monetär, dass gleiche Ergebnis.
Einfach nach 6 Monaten diese Entgelt einfordern.