Autor Thema: TV-L Eingruppierung Sachbearbeitung Verwaltung Sportverband  (Read 2783 times)

meerli98

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Sehr gut, also ab E5 bis E9a?

Lars73

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Es kommt nicht darauf an was an Ausbildung gewünscht wird sondern was für die Tätigkeit nötig ist. Deshalb erlauben die Informationen keinen Eingrenzung auf E5-E9a. Es mag es wahrscheinlicher machen, dass der Verband zumindest E5 zahlen will. Aber die beschriebenen Tätigkeiten können auch E3 sein.

ProfTii

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Deshalb schrieb ich, dass sich vermutlich die Bezahlung hiernach richten wird und nicht, dass es sich um die entsprechende Eingruppierung handelt.