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Festvertrag / Zusatzvereinbarung Kindertagesstätten

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2strong:
Ach, Scheiße! Falsches Urteil gegriffen:
BAG, Urteil vom 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

SoMa:
Zusätzlich sind Festvertrag noch die 20% festgehalten zum regulieren der Stunden bei Bedarf.

Wie wird das denn in anderen Einrichtungen gehandhabt?

Ich finde das ein bisschen viel ("freihalten") von Arbeitgeberseite.

Denn Buchungsschwankungen sind durch jeweils einen der Varianten - also Zusatzvertrag oder 20% - schon abgedeckt

Vielen Dank nochmal und schöne Grüße

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