Hallo zusammen,
Ich wurde jetzt von E11/4 nach E12/3 hochgruppiert. In der Regel steht mir ein Garantiebetrag zu. Ich habe direkt eine Stufenvorweggewährung erhalten und sehe jetzt auf meiner ersten Gehaltsabrechnung, dass ich keinen Garantiebetrag erhalten habe.
Die Personalabteilung sagt mir hierzu, dass der Garantiebetrag mit der Stufenvorweggewährung verrechnet wird und somit wegfällt.
Im Forum habe ich zu meiner Situation jetzt nichts direkt gefunden.
Meine Frage jetzt, ist das so richtig, dass ich durch die Stufenvorweggewährung keinen Garantiebetrag mehr erhalte?
Ist dies irgendwo im Tarif so beschrieben oder hat mein AG es so entschieden?
Habe ich lt. Tarif den Anspruch auf den Garantiebetrag trotzdem?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und bedanke mich schon mal im Voraus.
Viele Grüße
Viktor