Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-LS Eingruppierung Medizinischer Dienst
Raschke:
Hallo
Seit vier Jahren Arbeit ich in der Lebenshilfe, eingestellt als Medizinischen Dienst, ich bin gelernte Krankenschwester und bin damals in TV-L 9b Stuffe 3 Lohngruppe eingestellt worden. Letztes Jahr die reguläre Erhöhung bekommen Stuffe 4 und bin jetzt in die TV-LS 8b Stuffe 3 eingestuft worden. Mit großen Finanziellen Verlusten und durfte für die letzten 18 Monate sogar 1200€ zurück zahlen.
Ist das den rechtens?
Danke für eure Information schon mal vorab.
Spid:
Nein.
Raschke:
Was kann oder sollte ich tun
Spid:
Dir eine Rechtsmeinung über Deine tatsächliche Eingruppierung bilden und Eingruppierungsfeststellungsklage erheben, falls das Ergebnis Deiner Meinungsbildung günstiger als die Rechtsmeinung des AG ist.
Lohnklage erheben zumindest über den Teil des vom AG aufgerechneten Entgelts, bei dem der Anspruch des AG durch die tarifliche Ausschlußfrist bereits verfallen war.
Jockel:
oder zunächst den Weg der normalen Menschen gehen und dich an die Personalabteilung wenden und/oder den Personalrat. Gibt es da nichts Vernünftiges, bleibt nur der Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt öffentlicher Dienst.
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