Autor Thema: Möglichkeit zur 2. Prüfung durch den Arbeitgeber  (Read 1962 times)

elNino44

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Hallo,

ich bin seit letztem Jahr unbefristet als Sachbearbeiter im Aufgabenbereich Ordnungverwaltung in einer Kommune angestellt. Die Stelle wurde letztes Jahr ausgeschrieben und ich habe mich  dort von extern beworben. Die Ausschreibung, wie auch meine aktuelle Eingruppierung erfolgte mit der EG 9 b.
Meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten haben ich in 2016 abgeschlossen.

Besteht die Pflicht des Arbeitgebers mir den Angestelltenlehrgang II anzubieten ?

Vielleicht es es noch hilfreich zu sagen, dass es sich um eine Kommune in Schleswig-Holstein handelt.

Danke und Gruß

Spid

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Antw:Möglichkeit zur 2. Prüfung durch den Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 02.09.2021 00:32 »
Ja.

elNino44

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Antw:Möglichkeit zur 2. Prüfung durch den Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 02.09.2021 10:56 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Woraus lässt sich dieser Anspruch herleiten ?

Spid

  • Gast
Antw:Möglichkeit zur 2. Prüfung durch den Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 02.09.2021 10:58 »
Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 EGO.