Autor Thema: Gleitzeitkonto vs Langzeitkonto, hier streichen von Ueberstunden  (Read 1815 times)

Zinnsoldat

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Guten Tag liebe Mitleser,

ich bin als Marineoffizier gerade einer Dienststelle im Ausland zugeordnet, welche als Heeresdienststelle durch den entsprechenden Orgbereich gefuehrt wird. (zumindest der DEU Anteil).
Innerhalb dieser Dienststelle gilt fuer DEU Soldaten die SAZV, die Erfassung erfolgt elektronsich mittels PRIMEWEB.

Gleichzeitig bin ich Inhaber eines Langzeitkontos, welches mir vom derzeitigen Disziplinarvorges. genehmigt wurde.

Das hiesige Erfassungssystem sieht als Stichtag (Abrechnungsperiode eines Jahreszyklusses) den 01.09.eines Jahres vor. 

Am 31.08. befanden sich 22 Ueberstunden auf meinem Gleitzeitkonto, welche durch das System am 01.09. auf "0" gesetzt wurden.
Eine Nachfrage beim hiesigen Spiess ergab, das dies durch die Ausfuehrungsbestimmungen des Heeres zur SAZV so vorgesehen ist, jedoch nur fuer Inhaber von Langzeitkonten gelte.
Ich ging bisher davon aus, dass Ueberstunden am Stichtag auf das Langzeitkonto uebertragen werden, was das System aber so nicht vorsieht.

ERGO: die Ueberstunden sind weg.

Nach meinem Empfinden eine massive Ungleichbehandlung gegenueber Soldaten welche kein Langzeitkonto innehaben.

Hat irgend jemand gleichartige Erfahrungen, bzw. Erkenntnisse hinsichtlich der Rechtmaessigkeit dieser Massnahme?

Ich moechte vor dem Beschreiten des Beschwerde- bzw. Eingabeweges gerne Erkenntnisse einholen....

vielen Dank
Zinnsoldat

Zinnsoldat

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kein Heeresangehoeriger der ebenfalls betroffen ist?

Rollo83

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Ich bin zwar Heeresoffizier, besitze aber kein Langzeitkonto.
Im Normalfall ist es ja so, das zum Ende des Jahres oder bei euch zum September eine gewisse Anzahl an Überstunden auf dem Gleitzeitkonto verbleiben können und mit in den neuen Abrechnungszyklus übernommen werden dürfen und alles über X wird gekappt und verfällt. Geregelt wird dies in der zugehörigen Dienstzeitvereinbarung.

Wieso dies bei Inhabern von Langzeitkonten nicht angewendet wird und die Stunden sich in Luft auflösen ist für mich nicht ersichtlich. Gibt es an eurem Standort einen Personalrat?

Zinnsoldat

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Hallo Rollo,

also das Prinzip ist von Dir korrekt geschildert, wobei das am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Anzahl von X Stunden stehen bleiben gilt nach der Reform wohl eben nur noch fuer Nicht-Langzeitkontoinhaber, wo der Hase allem Anschein nach im Pfeffer liegt.

Der Personalrat ist bereits mit der Sache betraut und auch der Disziplinarvorgesetzte hat das Thema bereits eroertert bekommen.

Letzterer hat nun versprochen zu pruefen und ich bin in Erwartung eines Ergebnisses. Sollte dies nicht zu meiner Zufriedenheit sein, bleibt mir innerhalb der Frist ja nochimmer der Beschwerdeweg.