Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krankengeld für Übergeleitete aus dem BAT
(1/1)
Linalina:
Ab dem nächsten Monat beziehe ich Krankengeld. Laut TV-L habe ich einen Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss duch den AG. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und den tatsächlichen Geldleistungen des Sozialleistungsträgers, also dem Bruttokrankengeld, welches von der Krankenkasse zu leisten ist.
Nun habe ich gehört, dass für Übergeleitete aus dem BAT, wie ich, eine andere Regelung gilt. Danach berechnet sich für diese TB der Krankengeldzuschuss aus der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld.
Stimmt das?
2strong:
Das gilt m. W. nicht für alle Übergeleiteten, sondern nur für jene, die bereits seit 30. Juni 1994 im Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen. Zur Anwendung kommt in diesen Fällen einee Übergangsregelung in § 71 BAT.
lubek:
Diese Regelung betrifft alle Übergeleiteten Beschäftigte aus dem BAT-West, die vor dem 01.07.1994 eingestellt wurden.
Isie:
Die tarifliche Vorschrift, die auf § 71 BAT Bezug nimmt, ist § 13 Abs. 1 TVÜ-L.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version