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Entstehung eines Trennungsgeldanspruchs bei Verlegung des Büros

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Gruenhorn:
Liebe Forumsmitglieder,

Es stellt sich mir die Frage, ob ein Trennungsgeldanspruch entsteht, wenn man ein neues Büro beziehen muss, das 15 km entfernt vom alten ist.

Hintergrund :
Ich bin auf einer  Dienststelle eingesetzt, die sich in zwei Bereiche gliedert. Bisher wurde der Dienst im Bereich 1 verrichtet, die ursprüngliche Versetzungsverfügung  mit Zusage UKV zur Dienststelle spezifizierte nicht genau in welchem Bereich der Dienst zu verrichten war. Mit dem Dienstposten ist nur eine PostBoxnummer mit Postleitzahl aber keine konkrete Adresse verknüpft. Bisher betrug der Arbeitsweg ca. 30km in Zukunft 45km in den räumlich abgetrennten Bereich 2. Der Umzug wird voraussichtlich ohne neue Versetzung erfolgen, was man aber vielleicht ändern könnte, wenn es notwendig wäre.
Gibt es eine Möglichkeit in den Genuss von Trennungsgeld zu gelangen bzw welche Voraussetzungen sind notwendig?

2strong:
Trennungsgeld kommt erst bei Entfernungänderungen < 30km in Betracht 

Gruenhorn:
Der neue Dienstort in Bereich 2 liegt in einer Entfernung größer als 30 km, ca 45 km einfache Strecke vom Wohnort.

EiTee:
Die Entfernung ist 15 Kilometer größer als vorher, entsprechend gibt es kein TG

2strong:
Es hätte > 30 km heißen müssen. Würde aus dem Kontext vielleicht dennoch klar. Ein Anspruch auf Trennungsgeld könnte mithin erst entstehen, wenn der neue Dienstort mehr als 30 km vom alten Dienstort entfernt läge.

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