Autor Thema: Besondere Schwierigkeit und Bedeutung als Leiter bei einem Versorger  (Read 4260 times)

Organisator

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kann ich nicht so recht aus dem Sachverhalt entnehmen. Allerdings auch nicht unbedingt die gründlichen umfassenden Fachkenntnisse - die ja in einem Studium vermittelt werden würden.

Müsste der TE mal was zu sagen.

Spid

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Eben. Also am besten bei den gründlichen Fk anfangen zu prüfen.

Danielr

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Ja das mit den Wortcontainern ist so ein Problem. Letztendlich wie hat es sich diese tolle Gewerkschaft gedacht, dass der Endanwender prüfen kann ob er das korrekte Entgelt erhält... aber egal. Dann wird man wohl die Übertragung von auszuübende Tätigkeiten entsprechend der gewünschten Entgeltgruppe verhandeln müssen.

Mal kurz zu den Zeitanteilen. Die Leitung der Abteilung macht 80% aus. Die Abteilung hat 5 Schwerpunktaufgaben die teilweise aufeinander aufbauenden oder einander bedingen. Jedoch ist eine Aufgabe eher verwaltender Natur, eine rechtlich anspruchsvoller, eine andere birgt starke finanzielle Risiken, eine andere eine ist prozessual sehr aufwändig und muss Gewinn erwirtschaften...
Könnte die unterschiedlichen Richtungen Indiz für die besondere Schwierigkeit sein?
Angenommen bei einer der 5 Gebiete wäre man sich mit dem AG einig, dass diese die heraushebungsmerkmale erfüllen und diese es auch tatsächlich tun. Wäre dann der Zeitanteil 80% oder der spezifische für die Aufgabe? Durch die Leitung und den aufeinanderfolgenden Charakter lässt sich das ja nicht immer sauber trennen.

Spid

  • Gast
Wenn es eine Leitungsfunktion ist, ist davon auszugehen, daß die gesamte Tätigkeit lediglich einen großen Arbeitsvorgang bildet. Sobald ein Merkmal im rechtserheblichen Maße in diesem Arbeitsvorgang vorkommt, zählt es im Umfang von 100% für die Eingruppierung.

Die besondere Schwierigkeit muß sich aus der Tätigkeit an sich ergeben, nicht aus ungünstigen Umständen, unter denen diese zu leisten ist.

Danielr

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kann ich nicht so recht aus dem Sachverhalt entnehmen. Allerdings auch nicht unbedingt die gründlichen umfassenden Fachkenntnisse - die ja in einem Studium vermittelt werden würden.

Müsste der TE mal was zu sagen.

Studium habe ich. Kann es auch gelegentlich gebrauchen  aber wesentlich sind eigentlich spezielle Kenntnis über die mannigfaltigen Prozesse und deren Auswirkungen und wie man diese optimiert und an neue Erfordernisse anpasst.

In meiner "Stellenbeschreibung" steht das auch als Anforderung mit drin. Dürfte für die Eingruppierung aber belanglos sein.

Spid

  • Gast
Das ist zutreffend. Die schrittweise Prüfung der jeweiligen Heraushebungsmerkmale beginnend bei der Ausgangsentgeltgruppe E5 stellt die sicherste Variante dar. Dabei immer an den Begründungsverbrauch denken.

Organisator

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Bei E 5 anzufangen ist bestimmt die sicherste, aber auch die aufwändigste und damit fehleranfälligste Variante.

Wenn du gegenüber deinem Arbeitgeber argumentieren willst und er ohnehin von der Erforderlichkeit eines Studiums ausgeht, würde ich den leichteren Weg versuchen und anhand der E9b mit Studium aufbauend argumentieren.
Da aber wie Spid schreibt aufpassen, dass Punkte, die besonders verantwortungsvoll sind, nicht ebenfalls als Begründung für die besondere Bedeutung aufgeführt werden.