Ja das mit den Wortcontainern ist so ein Problem. Letztendlich wie hat es sich diese tolle Gewerkschaft gedacht, dass der Endanwender prüfen kann ob er das korrekte Entgelt erhält... aber egal. Dann wird man wohl die Übertragung von auszuübende Tätigkeiten entsprechend der gewünschten Entgeltgruppe verhandeln müssen.
Mal kurz zu den Zeitanteilen. Die Leitung der Abteilung macht 80% aus. Die Abteilung hat 5 Schwerpunktaufgaben die teilweise aufeinander aufbauenden oder einander bedingen. Jedoch ist eine Aufgabe eher verwaltender Natur, eine rechtlich anspruchsvoller, eine andere birgt starke finanzielle Risiken, eine andere eine ist prozessual sehr aufwändig und muss Gewinn erwirtschaften...
Könnte die unterschiedlichen Richtungen Indiz für die besondere Schwierigkeit sein?
Angenommen bei einer der 5 Gebiete wäre man sich mit dem AG einig, dass diese die heraushebungsmerkmale erfüllen und diese es auch tatsächlich tun. Wäre dann der Zeitanteil 80% oder der spezifische für die Aufgabe? Durch die Leitung und den aufeinanderfolgenden Charakter lässt sich das ja nicht immer sauber trennen.