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Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung

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Blackboard10:
Hallo,

ich bräuchte euren Ratschlag für eine komplexere Situation, insbesondere zu möglichen Risiken. Folgende Ausgangssituation:

Person X durchläuft aktuell die Laufbahnausbildung für den höheren Dienst bei einer Bundesoberbehörde A und schließt diese im zweiten Quartal des nächsten Jahres ab.
X möchte aus persönlichen Gründen kurz nach Abschluss der Laufbahnausbildung in eine oberste Bundesbehörde B wechseln (A ist B nicht unterstellt). Dafür hat sich X bereits beworben und eine Einladung zum Bewerbungsgespräch erhalten.

Die optimale Lösung: X besteht die Laufbahnprüfung und wechselt in den Beamtenstatus auf Probe mit einer Dauer von 3 Jahren. Dann fragt B bei A nach X an. X wird für 6 Monate nach B abgeordnet und besteht die Zeit.

1) Ist das ein realistischer Ablauf oder wird Abweichungen geben?

2) Kann die Bundesoberbehörde A einem Steine in den weg legen. Zum Beispiel nicht gehen lassen oder Sachen?

3) X möchte auf jeden fall vermeiden, dass abgesehen von der Personalabteilung in A niemand etwas von seinen Wechselabsichten mitkriegt. Besonders wenn das Bewerbungsgespräch nicht erfolgreich abläuft. Dies sollte durch den Datenschutz gewährleistet sein oder?

4) Gibt es andere Risiken (z.B. das nicht erreichen des Beamtenstatus auf Lebenszeit)?

2strong:

--- Zitat von: Blackboard10 am 03.09.2021 16:05 ---1) Ist das ein realistischer Ablauf oder wird Abweichungen geben?

--- End quote ---
Das ist ein üblicher und damit realistischer Ablauf.


--- Zitat von: Blackboard10 am 03.09.2021 16:05 ---2) Kann die Bundesoberbehörde A einem Steine in den weg legen. Zum Beispiel nicht gehen lassen oder Sachen?

--- End quote ---
Jawohl, A könnte einer Versetzung die Zustimmung verweigern. Das halte ich grundsätzlich für unwahrscheinlich.


--- Zitat von: Blackboard10 am 03.09.2021 16:05 ---3) X möchte auf jeden fall vermeiden, dass abgesehen von der Personalabteilung in A niemand etwas von seinen Wechselabsichten mitkriegt. Besonders wenn das Bewerbungsgespräch nicht erfolgreich abläuft. Dies sollte durch den Datenschutz gewährleistet sein oder?

--- End quote ---
Warum sollte bei A überhaupt jemand über Deine Bewerbung in Kenntnis gesetzt werden bevor Du das Verfahren erfolgreich bestanden und die Einsichtnahme Deiner Personalakte erfolgreich wird?


--- Zitat von: Blackboard10 am 03.09.2021 16:05 ---4) Gibt es andere Risiken (z.B. das nicht erreichen des Beamtenstatus auf Lebenszeit)?

--- End quote ---
Derlei Risiken bestehen bei beiden Behörden.

Blackboard10:
Guten Abend 2strong,

danke für die schnelle Antwort.



--- Zitat ---2) Kann die Bundesoberbehörde A einem Steine in den weg legen. Zum Beispiel nicht gehen lassen oder Sachen?
Jawohl, A könnte einer Versetzung die Zustimmung verweigern. Das halte ich grundsätzlich für unwahrscheinlich.
--- End quote ---

Interessant. Auf welcher gesetzlichen Grundlagen können Sie den Wechsel verweigern? In der Behörde A besteht Personalmangel, weswegen dies vielleicht gar nicht so abwegig ist.


--- Zitat ---Warum sollte bei A überhaupt jemand über Deine Bewerbung in Kenntnis gesetzt werden bevor Du das Verfahren erfolgreich bestanden und die Einsichtnahme Deiner Personalakte erfolgreich wird?
--- End quote ---

Macht Sinn. Wie würde das dann konkret ablaufen? Angenommen das Bewerbungsgespräch von X verläuft nächsten Monat positiv und er erhält eine Zusage von B. Seine Laufbahnausbildung wird X aber erst in 6 Monaten abschließen. Wird B dann erst nach Abschluss der Laufbahnausbildung bei A Einsichtnahme in die Personalakte beantragen, um zu vermeiden, dass die Wechselabsichten von X noch während seiner Ausbildung bekannt werden?

2strong:

--- Zitat von: Blackboard10 am 03.09.2021 19:53 ---Interessant. Auf welcher gesetzlichen Grundlagen können Sie den Wechsel verweigern? In der Behörde A besteht Personalmangel, weswegen dies vielleicht gar nicht so abwegig ist.

--- End quote ---
§ 28 Abs. 5 BBG. Sollte dieser eher unwahrscheinliche Fall eintreten, bestände ggf. die Möglichkeit, sich nach Bedingung des Vorbereitungsdienstes (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) unmittelbar bei B ins Beamtenverhältnis auf Probe ernennen zu lassen.


--- Zitat von: Blackboard10 am 03.09.2021 19:53 ---Macht Sinn. Wie würde das dann konkret ablaufen? Angenommen das Bewerbungsgespräch von X verläuft nächsten Monat positiv und er erhält eine Zusage von B. Seine Laufbahnausbildung wird X aber erst in 6 Monaten abschließen. Wird B dann erst nach Abschluss der Laufbahnausbildung bei A Einsichtnahme in die Personalakte beantragen, um zu vermeiden, dass die Wechselabsichten von X noch während seiner Ausbildung bekannt werden?

--- End quote ---
Da X seine Zustimmung zur Einsichtnahme der B in seine Akte erklären muss, hat X in der Hand, wann dies frühestens geschehen kann. Da B bekannt ist, dass sich X noch im Vorbereitungsdienst befindet, wird man das weitere Vorgehen abstimmen können. Die Einstellungszusage der B wird im Zweifel unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Beendigung des Vorbereitungsdienstes sowie der Einsichtnahme in die Akte erfolgen. Wo siehst Du denn überhaupt das Problem? Meinst Du ernsthaft, A lässt Dich aufgrund Deines Wechselwunsches durch die Prüfung rasseln?

Blackboard10:

--- Zitat --- Wo siehst Du denn überhaupt das Problem? Meinst Du ernsthaft, A lässt Dich aufgrund Deines Wechselwunsches durch die Prüfung rasseln?
--- End quote ---

Nein, sondern dass A einen aufgrund des Personalmangels nicht gehen lässt.

Hierauf hattest du ja bereits geantwortet:


--- Zitat ---Jawohl, A könnte einer Versetzung die Zustimmung verweigern. Das halte ich grundsätzlich für unwahrscheinlich.
--- End quote ---


--- Zitat ---§ 28 Abs. 5 BBG. Sollte dieser eher unwahrscheinliche Fall eintreten, bestände ggf. die Möglichkeit, sich nach Bedingung des Vorbereitungsdienstes (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) unmittelbar bei B ins Beamtenverhältnis auf Probe ernennen zu lassen.
--- End quote ---


1) Warum gehst du davon aus, dass es eher unwahrscheinlich ist, das A einen nicht gehen lässt?

2) Und ist mit der zweiten Option folgendes gemeint? X "kündigt" bei A und lässt sich bei B in das Beamtenverhältnis auf Probe ernennen oder wie läuft dieser Übergang konkret in der Praxis ab.
 

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