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Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung

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--- Zitat von: Blackboard10 am 07.09.2021 09:09 ---1) Warum gehst du davon aus, dass es eher unwahrscheinlich ist, das A einen nicht gehen lässt?

--- End quote ---
Dass Versetzungen pauschal die Zustimmung verweigert wird, stellt insgesamt einen Ausnahmefall dar. Hinzu kommt, dass Dir aufgrund Deines Ausbikdungsstatus noch gar kein abschließender Aufgabenkreis übertragen werden konnte, den es weiterzuführen gilt. Zudem Bestände die Möglichkeit, dringende Personalkapazität zunächst dadurch zu halten, dass man den Zeitpunkt der Versetzung in Abstimmung mit der auf nehmenden Dienststelle möglichst weit nach hinten verlegt.


--- Zitat von: Blackboard10 am 07.09.2021 09:09 ---2) Und ist mit der zweiten Option folgendes gemeint? X "kündigt" bei A und lässt sich bei B in das Beamtenverhältnis auf Probe ernennen oder wie läuft dieser Übergang konkret in der Praxis ab.

--- End quote ---
Grundsätzlich endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Bestehen der Laufbahn Prüfung. Die Fortführung des Dienstverhältnisses bedarf der Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes besteht also die Möglichkeit, sich nicht von A in ein solches Beamtenverhältnis übernehmen zu lassen, sondern von einem beliebigen anderen Dienstherrn, zum Beispiel der B. Das könnte X mit B abstimmen. Damit wären auch alle denkbaren Problemstellungen im Zusammenhang einer Versetzung des X von A zu B umschifft.

ThomasW:
@Blackboard10
Spricht denn etwas dagegen, unmittelbar nach der Laufbahnprüfung zu wechseln?

Ich habe meine Laufbahnausbildung im gehobener Dienst bei der GZD absolviert, und bin dann direkt nach Ablegung der letzten Prüfung und der Bestätigung, dass ich bestanden habe, in eine andere Behörde gewechselt.

Das hatte aus meiner Sicht den Vorteil, dass mich ja die GZD ohnehin aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen musste, und ich so gesehen die Ernennung zum Beamten auf Probe durch die GZD hätte verweigern können.

Womöglich ist das eine sehr laienhafte Einstellung, und kann problemlos von denen Experten hier widerlegt werden...

beamte089:
Du strebst also einen DH-Wechsel im Anschluss an den Vorbereitungsdienst an, das nennt man auch eine feindliche Übernahme. Und so etwas wird nicht so gerne gesehen bzw. befürwortet (bei mir wurde es nicht mal ausgesprochen - das Rumgedruckse des Personalers war nicht sehr hilfreich).
Das habe ich bereits hinter mir.
Vom dualen Studium beim Land zur Verbeamtung auf Probe bei Bund.

Ich rate dir dringend zu einer guten Rechtsberatung, je nach Gesetzesvorschriften gibt es wirklich wahnsinnig viele Fallstricke in so einem Übergang wie bspw. die Erstattung der Ausbildungskosten und -bezüge.

Ich hatte in meinem Fall eine vertrauenswürdige Kollegin, ein Mitglied er PR und die Rechtsberatung des BBB im Rücken und es war nichtsdestotrotz eine stressige Zeit, da zeitgleich vieles bestanden und erledigt werden musste.

Was dabei wirklich hilft, ist sich mit dem eigenen Laufbahnrecht auseinanderzusetzten.
Vergiss bitte nicht, dass dich niemand zwingen kann eine Urkunde anzunehmen.

Viel Erfolg!

Unknown:

--- Zitat von: beamte089 am 14.11.2021 14:53 ---Du strebst also einen DH-Wechsel im Anschluss an den Vorbereitungsdienst an, das nennt man auch eine feindliche Übernahme.

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Wieso ist das eine feindliche Übernahme? Du bist Beamter auf Widerruf und nimmst die Urkunde für die Verbeamtung auf Probe einfach nicht an. Mit bestehen der Prüfung endet automatisch die Verbeamtung auf Widerruf. Hab nur grade keine Quelle dazu zur Hand.

EiTee:

--- Zitat von: Unknown am 14.11.2021 15:07 ---Wieso ist das eine feindliche Übernahme? Du bist Beamter auf Widerruf und nimmst die Urkunde für die Verbeamtung auf Probe einfach nicht an. Mit bestehen der Prüfung endet automatisch die Verbeamtung auf Widerruf. Hab nur grade keine Quelle dazu zur Hand.

--- End quote ---

Genau so ist es, also ignorier den anderen, sinnfreien, Post.

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