@Blackboard10
Spricht denn etwas dagegen, unmittelbar nach der Laufbahnprüfung zu wechseln?
Ich habe meine Laufbahnausbildung im gehobener Dienst bei der GZD absolviert, und bin dann direkt nach Ablegung der letzten Prüfung und der Bestätigung, dass ich bestanden habe, in eine andere Behörde gewechselt.
Das hatte aus meiner Sicht den Vorteil, dass mich ja die GZD ohnehin aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen musste, und ich so gesehen die Ernennung zum Beamten auf Probe durch die GZD hätte verweigern können.
Womöglich ist das eine sehr laienhafte Einstellung, und kann problemlos von denen Experten hier widerlegt werden...