Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Befristeter Vertrag - Kündigung wie unbefristet?
meyke:
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag an der Uni (nach TVL) den ich gerne kündigen würde. Der Vertrag ist befristet auf ein Jahr und es ist auch eine 6 monatige Probezeit vereinbart. Ich bin von ausgegangen, dass - da der Vertrag befristet ist - meine Kündigungsfrist regulär nach TVL für befristete Verträge erfolgt. Als ich jetzt wegen der Kündigung nachgefragt habe, hieß es ich kann erst zu Ende Dezember kündigen, da in meinem Vertrag §34 (unbefristete Verträge) für die Kündigung vermerkt ist. Hier zählen dann alle meine vorherigen Beschäftigungen an der Universität. Ich habe früher mal als Stud. Hilfskraft gearbeitet und jetzt nach fast 4 Jahren Pause bin ich erst wieder da. Ich bin also sehr überrascht, dass ich eine Probezeit in meinem befristeten Vertrag habe (aus der bin ich jetzt aber schon raus) und trotzdem zum Kündigen nach der vorherigen Beschäftigung bewertet werde. Kann jemand helfen, ob das üblich ist dass einfach ein anderer Paragraph für die Kündigung in den Vertrag geschrieben werden kann?
Vielen Dank und viele Grüße!
Spid:
Die Regelungen des §30 Abs. 2 bis 5 gelten nur für Arbeitsverhältnisse, wie sie in Abs. 1 beschrieben sind.
meyke:
Danke für die Antwort. Aber steht dort nicht nur dass befristete Arbeitsverträge zulässig sind und ich habe ja auch einen? Oder verstehe ich das falsch?
Spid:
In Satz 2 ist explizit ausgeführt, für wen Abs. 2 bis 5 gelten. Für alle übrigen gelten sie nicht. Vielmehr gilt dann §34.
meyke:
In Satz zwei steht wann befristete Arbeitsverträge zulässig sind (scheint er ja bei mir zu sein) sowie Vorrang auf neue Dauerstellen.
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