Ganz so unwichtig ist die Vorbildung leider nicht. Tariflich gesehen schon (da hat Spid recht). In den Ausschreibungen wird jedoch häufig eine schulische und/oder berufliche Vorbildung verlangt. An diese (Ausschreibung) ist der AG nach meiner Kenntnis dann auch gebunden. Sollte irgendwo ein Studium (auch ein bestimmtes) gefordert sein, kann man sich natürlich dennoch bewerben, würde dann aber wohl direkt in den Topf mit den Absagen sortiert werden. Selbiges gilt für bestimmte Ausbildungsberufe. Ist man gelernter Koch, es wird jedoch ein ausgebildeter Mechatroniker gefordert, hat man m. E. wenig bis keine Chance. (es sei denn man hat zusätzlich auch noch eine Ausbildung als Mechatroniker absolviert).
Anders verhält es sich, wenn kein konkreter Berufsabschluss gefordert ist, sondern auch gleichwertige- oder ähnliche Erfahrungen zu gelassen sind. So etwas gibt es wohl in Ausschreibungen ebenfalls - dann stehen die Chancen sicherlich besser überhaupt eine Einladung für ein Vorstellungsgespräch zu erhalten.