Autor Thema: PKV Allianz  (Read 7024 times)

was_guckst_du

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Antw:PKV Allianz
« Antwort #15 am: 29.09.2021 08:59 »
...ich habe auch einen Beihilfergänzungstarif bei der Debeka, denn ich schon mehrfacj in Anspruch genommen habe,,,
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Fragmon

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Antw:PKV Allianz
« Antwort #16 am: 29.09.2021 09:06 »
Es ist kein Beihilfeergänzungstarif sondern nennt sich BC bzw. BG. (Beihilfe-Comfort)

Dort heißt es zwar Eingangs:
Der Versicherer erstattet unter Anrechnung von Ansprüchen nach  öffentlich-rechtlichen Beihilfevorschriften und von Leistungen des  Versicherers verbleibende Aufwendungen. Soweit Beihilfevorschriften  Selbstbeteiligungen (zum Beispiel als Eigenbehalte, Selbstbehalte,  Abzugsbeträge, Kostendämpfungspauschale bezeichnet) vorsehen,
 gehören diese nicht zu den verbleibenden Aufwendungen.

Hilfsmittel:
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung, Miete,  Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel  (außer Brillen, vergleiche die Nummern 10.1 bis 10.3), Geräte zur  Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe.

Heilmittel werden gar nicht genannt. Dort greift einzig der Haupttarif B:

Heilmittel
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Inhalationen, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Kammern,  Hydrotherapie, Heilbäder, Kälte- und Wärmeanwendungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, podologische Therapien sowie sonstige physikalische Therapien. Heilmittel  müssen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet und von einem staatlich geprüften Angehörigen eines Gesundheitsberufes beziehungsweise Heilhilfsberufes angewandt werden. Für osteopathische  Behandlungen ist keine Verordnung notwendig.  Zugrunde gelegt werden Aufwendungen bis zur jeweils beihilfefähigen Höhe.

Somit kann man diese Tarif nicht Behilfeergänzungstarif nennen. Das war sich vermutlich auch der Debeka bewusst, so dass sie diesen, im Gegensatz zu vielen andere Versicherungen nicht Ergänzungstarif sondern Comforttarif genannt haben.


was_guckst_du

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Antw:PKV Allianz
« Antwort #17 am: 29.09.2021 09:14 »
...mein Tarif nennt sich BE...wie Beihilfergänzung...mein Vertrag ist aber auch schon Jahrzente alt...zahlt auch einen Tagessatz bei Kuren...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Fragmon

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Antw:PKV Allianz
« Antwort #18 am: 29.09.2021 09:22 »
...mein Tarif nennt sich BE...wie Beihilfergänzung...mein Vertrag ist aber auch schon Jahrzente alt...zahlt auch einen Tagessatz bei Kuren...

Der Tarif ist der Zusatztarif zum Bisex Haupttarif. Aber auch hier werden Heil- und Hilfsmittel nur bis zur beihilfefähigen Höhe bezahlt und somit nicht "ergänzt".

Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung  beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vgl. Nr. 6.1 bis 6.3), Geräte  zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe

was_guckst_du

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Antw:PKV Allianz
« Antwort #19 am: 29.09.2021 09:26 »
...bei meinen Brillen zahlt die Debeka im BE-Tarif nach Vorlage des Beihilfebescheides über die beihilfefähige Höhe hinaus...schon mehrfach durchgeführt...auch werden dabei Kosten übernommen, die von der Beihilfe als nicht beihilfefähig abgelehnt wurden...z.B getönte Gläser und Superentspiegelung

...aber wie gesagt...Altvertrag mit wahrscheinlich günstigeren Bedingungen
Gruß aus "Tief im Westen"

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Fragmon

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Antw:PKV Allianz
« Antwort #20 am: 29.09.2021 09:28 »
...bei meinen Brillen zahlt die Debeka im BE-Tarif nach Vorlage des Beihilfebescheides über die beihilfefähige Höhe hinaus...schon mehrfach durchgeführt...auch werden dabei Kosten übernommen, die von der Beihilfe als nicht beihilfefähig abgelehnt wurden...z.B getönte Gläser und Superentspiegelung

Dann hast du vermutlich noch einen sehr alten Tarif. Der letzte Stand des Tarifs BE (Stand 03/2020) sieht das nicht mehr vor.


was_guckst_du

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« Antwort #21 am: 29.09.2021 09:37 »
..als ich den vertrag unterschrieb, hiess der Bundeskanzler Helmut Schmidt... 8)
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Antw:PKV Allianz
« Antwort #22 am: 29.09.2021 09:49 »
Mein BE-Tarif ist ebenfalls aus den frühen 2000er Jahren, da scheint die Welt noch in Ordnung gewesen zu sein.

2strong

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Antw:PKV Allianz
« Antwort #23 am: 29.09.2021 09:49 »
..als ich den vertrag unterschrieb, hiess der Bundeskanzler Helmut Schmidt... 8)
Und Bisex hatte man nur mit seiner PKV.

was_guckst_du

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« Antwort #24 am: 29.09.2021 09:51 »
...dafür hatte man damals noch einen eigenen Straftatbestand... 8) ;D
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Fragmon

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Antw:PKV Allianz
« Antwort #25 am: 29.09.2021 11:49 »
Ihr könnt gerne mal den alten Tariftext posten. Debeka stellt leider immer nur den aktuellen zur Verfügung

PhiSchu1088

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Antw:PKV Allianz
« Antwort #26 am: 13.10.2021 15:36 »
Ich bin seit 2015 verbeamtet und habe mich damals für die HUK entschieden.
Ich habe einen Beihilfetarif und die Beihilfeergänzung und zahle aktuell rund 230€/Monat.
Ebenfalls enthalten ist eine BRE, die auch fließt wenn man einige ausgeklammerte Vorsorgeuntersuchungen oder eine professionelle Zahnreinigung durchführen lässt.

Bisher bin ich auf keinen Kosten hängen geblieben und das bei den unterschiedlichsten Dingen (normaler Arztbesuch bei Erkältung, Untersuchung wegen Kinderwunsch, 12 tägiger Krankenhausaufenthalt). Auch die Bearbeitung der Erstattungsanträge läuft reibungslos und ohne Probleme. Innerhalb von 14 Tagen erfolgt die Bearbeitung und ich habe die Kohle auf dem Konto.

Zu mir: 33 Jahre, männlich, ohne Vorerkrankungen und aktuell auch ohne chronische Leiden.