Es ist kein Beihilfeergänzungstarif sondern nennt sich BC bzw. BG. (Beihilfe-Comfort)
Dort heißt es zwar Eingangs:
Der Versicherer erstattet unter Anrechnung von Ansprüchen nach öffentlich-rechtlichen Beihilfevorschriften und von Leistungen des Versicherers verbleibende Aufwendungen. Soweit Beihilfevorschriften Selbstbeteiligungen (zum Beispiel als Eigenbehalte, Selbstbehalte, Abzugsbeträge, Kostendämpfungspauschale bezeichnet) vorsehen,
gehören diese nicht zu den verbleibenden Aufwendungen.
Hilfsmittel:
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vergleiche die Nummern 10.1 bis 10.3), Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe.
Heilmittel werden gar nicht genannt. Dort greift einzig der Haupttarif B:
Heilmittel
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Inhalationen, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Kammern, Hydrotherapie, Heilbäder, Kälte- und Wärmeanwendungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, podologische Therapien sowie sonstige physikalische Therapien. Heilmittel müssen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet und von einem staatlich geprüften Angehörigen eines Gesundheitsberufes beziehungsweise Heilhilfsberufes angewandt werden. Für osteopathische Behandlungen ist keine Verordnung notwendig. Zugrunde gelegt werden Aufwendungen bis zur jeweils beihilfefähigen Höhe.
Somit kann man diese Tarif nicht Behilfeergänzungstarif nennen. Das war sich vermutlich auch der Debeka bewusst, so dass sie diesen, im Gegensatz zu vielen andere Versicherungen nicht Ergänzungstarif sondern Comforttarif genannt haben.