Autor Thema: Änderung der Zulage  (Read 1728 times)

Meierhuber

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Änderung der Zulage
« am: 08.09.2021 08:04 »
Hallo!

Bis 31.12.21 wird eine Arbeitsmarkt Zulage gewährt.
Eingruppiert in EG8, Zulage auf 9a.

Nun kam eine Mitteilung der Personalstelle, dass die Zulage wie folgt geändert wird:

„der Personalsenat hat in veränderter Form zugestimmt. Bei einer Eingruppierung in EG8 wird ab 01.01. maximal der Unterschiedsbetrag zur EG7 in der individuellen Stufe zzgl. 300.-€ gewährt.“

Abgesehen davon, dass das ein Schlag ins Gesicht ist, geht es uns um die Berechnung.

Die Personalstelle rechnet:
EG7 St.4 3169.-
+ 300.- Zulage
= 3469.-

Differenz zu EG8 St. 4 (3314,31) = 154,69
Das wäre demnach unsere neue Zulage.


die Angestellten rechnen:
EG7 St. 4 3169.-
EG8 St. 4 3314,31

Differenz: 145,31
+ 300.- Zulage

Wären 445,31€ als neue Zulage…


Welcher Rechenweg ist nun richtig?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Spid

  • Gast
Antw:Änderung der Zulage
« Antwort #1 am: 08.09.2021 08:06 »
Im TVÖD gibt es keine „Arbeitsmarktzulage“.

Lars73

  • Gast
Antw:Änderung der Zulage
« Antwort #2 am: 08.09.2021 08:21 »
Die Personalstelle wird wissen was man regeln wollte. Auch hat man keinen Anspruch auf mehr als der Arbeitgeber da freiwillig anbietet. Natürlich kann man überlegen nun einen anderen Arbeitgeber zu suchen der mehr bezahlt.

Wenn ich die Regelung auslegen müsste, würde ich davon ausgehen, dass der Unterschiedsbetrag zu E7 negativ ist und auf diesen negativen Betrag dann die 300€ addiert werden. Ergebnis dann 145,31 €. Zur Vereinfachung kann man einfach E7 Betrag + 300 € rechnen.