Autor Thema: Fragen zur Kündigung (AN) und Jahressonderzahlung  (Read 1567 times)

Kido2911

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Guten Morgen!

Es liegt ein Angebot von einem AG im öffentlichen Dienst vor - dieser möchte baldmöglichst starten (gerne schon 15. Oktober).
Momentan bin ich in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis über 1 Jahr.

Meine Frage ist nun: ich habe gelesen, dass die Kündigungsfrist > 1Jahr im öffentlichen Dienst 6 Wochen zum Quartalsende ist. D.h. 31.12.21 minus sechs Wochen müsste die Kündigung beim AG eingegangen sein.

Die Jahressonderzahlung würde dann Ende November beim alten AG anfallen.

Der neue Arbeitsvertrag müsste dann ab 1.1.22 ausgestellt werden.

Ist dies korrekt?
Und: könnte der neue AG nun ablehnen aufgrund meiner langen Kündigungsfrist? Theoretisch könnte ich einen Aufhebungsvertrag machen - aber da würde ich keine Jahressonderzahlung erhalten - ist das richtig?

BG und einen schönen Tag,
Lili

Spid

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Antw:Fragen zur Kündigung (AN) und Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 08.09.2021 08:27 »
Maßgeblich ist nicht die Zeit im öD, sondern die Beschäftigungszeit beim selben AG. Beträgt diese mehr als ein Jahr, ist Deine Annahme zutreffend.

Ja.

Wenn das Arbeitsverhältnis dadurch am 01.12. keinen Bestand mehr hat, besteht für dieses auch kein Anspruch auf JSZ.

Kido2911

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Antw:Fragen zur Kündigung (AN) und Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 08.09.2021 08:45 »
Kündigungszeit > 1 Jahr ist bei demselben AG

Also habe ich soweit alles richtig recherchiert und "angenommen"?

Spid

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Antw:Fragen zur Kündigung (AN) und Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 08.09.2021 08:57 »
Sofern „Kündigungszeit“ Beschäftigungszeit sein sollte, ist das zutreffend.

Kido2911

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Antw:Fragen zur Kündigung (AN) und Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 08.09.2021 09:12 »
Sorry - richtig. Beschäftigungszeit > 1 Jahr.

Merci!